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30.000 Euro für einen Toten

Opfer und Betroffene des rechtsextremistischen Anschlags von Halle haben bisher insgesamt 350.000 Euro als Entschädigung erhalten. An drei Hinterbliebene wurden je 30.000 Euro beziehungsweise 15.0000 Euro ausgezahlt. 55 Personen hätten bislang Soforthilfen von je 5.000 Euro erhalten, bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Sonntag.

Bei dem antisemitisch und rechtsextremistisch motivierten Anschlag am 9. Oktober in Halle waren eine 40-jährige Frau und ein 20-jähriger Mann erschossen worden. Auf der Flucht verletzte der Täter zwei weitere Menschen schwer. Zuvor hatte der schwer bewaffnete Mann vergeblich versucht, in die Synagoge der Stadt einzudringen. Zum Feiertag Jom Kippur hatten sich dort zu diesem Zeitpunkt mehr als 50 Gläubige versammelt.

Hinterbliebene Lebenspartner, Kinder und Eltern eines durch einen Terroranschlag oder durch eine extremistischer Straftat Getöteten können dem Ministerium zufolge als pauschale Härteleistung 30.000 Euro erhalten, Geschwister 15.000 Euro.

Verletzte können eine Soforthilfe bis zu 5.000 Euro erhalten. Im Anschluss seien weitergehende Härteleistungen möglich, hieß es. Diese würden nach Grundsätzen der zivilrechtlichen Schmerzensgeldrechtsprechung bemessen. Bei den Härtefallleistungen handle es sich „um eine freiwillige Leistung des Staates als Zeichen der Solidarität“, betonte der Ministeriumssprecher. (epd)

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