Abmahnung gegen LGBT-Medium: „Queer.de“ unter Druck

Das Nachrichtenportal befindet sich im Rechtsstreit mit einem christlichen Bildungsverein. Dabei fühlt sich die Redaktion allein gelassen.

Die obere Gesichtshälfte einer Persons mit knallpinken Haaren und bunten, künstlichen Wimpern

Augen auf, über wen man schreibt: Ein Rechtsstreit kann kleine Verlage ruinieren Foto: AP

Queer.de ist so etwas wie die „Tagesschau“ für LGBTI. Seit seiner Gründung 2003 ist das Nachrichtenportal zum meistbesuchten Online-Medium der Community geworden. Selbst nennt man sich augenzwinkernd „Zentralorgan der Homo-Lobby“. Seit einiger Zeit jedoch steht die kleine Redaktion aus Köln unter Druck. Der Bildungsverein Teenstar hat das Medium abgemahnt wegen Verbreitung angeblich falscher Fakten. Queer.de droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Der Verein Teenstar bietet in Deutschland und Österreich ein sogenanntes „persönlichkeitsbildendes sexualpädagogisches Programm“ an. Das steht schon länger in der Kritik. Dazu trugen etwa Enthüllungen des österreichischen Magazins Falter im November 2018 bei. Der Falter legte Schulungsunterlagen des Vereins offen, die Pä­da­go­g*in­nen unter anderem empfahlen, das „heterosexuelle Potential“ ihrer Zöglinge zu entwickeln. Der Verein gab damals an, die Dokumente seien veraltet.

In Sachsen, wo Teenstar ebenfalls an mindestens zwei Schulen tätig war, riet daraufhin der sächsische Lesben- und Schwulenverband (LSVD) davon ab, Teenstar Zugang zu Bildungseinrichtungen zu gewähren.

In einem Bericht zitierte Queer.de Anfang Mai 2019 eine entsprechende Stellungnahme des LSVD Sachsen von Ende April und warnte vor Teenstars Sexualaufklärung.

Die Scheu vor dem Rechtsstreit

Teenstar mahnte daraufhin sowohl den LSVD Sachsen als auch Queer.de ab. „Die zitierten Äußerungen haben wir als bewusste Falschmeldung verstanden, deren Wiederholung aufrechterhalten wurde, obwohl der LSVD eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte“, sagt Teenstar-Sprecherin Elisabeth Luge gegenüber der taz.

Der LSVD hatte der Abmahnung nachgegeben und entfernte den Teenstar-Bericht von seiner Homepage. Queer.de hält derweil an seiner Berichterstattung fest, aber der Rückzieher des LSVD Sachsen könnte ihm zum Verhängnis werden. Das Landgericht Köln hat Teen­star mittlerweile in erster Instanz recht gegeben.

Trotzdem will Queer.de-Geschäftsführer Micha Schulze weitermachen. „Kein anderes Portal berichtet so ausführlich und so hartnäckig über die neue gefährliche Allianz aus fundamentalistischen Christen und rechtsextremen Hetzern“, sagt er. Schulze sieht Teenstar als Teil dieser Allianz.

Dass der LSVD Sachsen eingeknickt ist, glaubt Schulze, habe allein finanzielle Gründe. „Gerade kleine Vereine können sich einen langen Rechtsstreit gar nicht leisten“, sagt er. „Um kein größeres finanzielles Risiko einzugehen, werden nicht selten Unterlassungserklärungen unterschrieben, auch wenn man sich eigentlich im Recht sieht.“

Immer mehr Abmahnungen

Typisch sei, dass Teenstar zwar gegen Queer.de und den LSVD, aber nicht gegen die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld vorgeht. In deren Bericht zu Konversionstherapien fordert LSVD-Sachsen-Vorstand Hartmut Rus, die Teenstar-Aktivitäten in Deutschland wegen der Aussagen zu Homosexualität kritisch unter die Lupe zu nehmen. „Dieser Gegner ist dem Verein wohl eine Nummer zu groß“, glaubt Schulze.

Queer.de sieht in alledem einen Einschüchterungsversuch, dem es sich nicht beugen will. „Wir sind fest davon überzeugt, dass die einstweilige Verfügung ein rechtswidriger Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit ist.“ Schulze hat sich bereits entschieden, ins Hauptverfahren zu gehen. Für Anwalts- und Prozesskosten hat der Verlag, der erst im letzten Jahr mit einem Crowdfunding seine Existenz sichern musste, erst einmal 10.000 Euro eingeplant – Tendenz steigend.

Wie juristisch Druck auf die Presse ausgeübt wird, noch bevor sie berichtet, untersuchte jüngst die Otto-Brenner-Stiftung in einer Studie über „präventive Anwaltsstrategien gegenüber Medien“. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass kleinere Redaktionen aus Angst vor angedrohten juristischen Auseinandersetzungen häufig „klein beigeben“ und Berichte entfernten – eine Entwicklung, die die Stiftung „bedenklich“ nennt.

Eine Zunahme an Abmahnungen und Unterlassungserklärungen beobachtet derweil der Düsseldorfer Medienrechtler Jasper Prigge. „Es kommt häufig vor, dass es kleine Verlage mit Abmahnungen, etwa wegen Persönlichkeitsverletzungen, zu tun haben“, sagt er der taz. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abmahnung seien gering. Problematisch, so Prigge weiter, werde das dann, wenn die Abmahnungen nicht inhaltlich begründet seien und vielmehr der Einschüchterung dienten.

Micha Schulze von Queer.de jedenfalls hofft darauf, dass sich Vereine und Medien bei zukünftigen Abmahnwellen besser vernetzen und sich auch gemeinsam zur Wehr setzen.

Dieser Text wurde aus rechtlichen Gründen geändert. Über eine Passage – den österreichischen Ableger von Teenstar betreffend – befinden wir uns mit dem Verein in einer rechtlichen Auseinandersetzung. Wir haben sie zunächst entfernt.

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