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Mietendeckel olé

Senat: Urteil zu Mietpreisbremse erlaubt Eingriffe in Markt

Die höchstrichterliche Bestätigung der Mietpreisbremse ermutigt den Senat bei seinem Kurs, die Mieten weiter zur regulieren, etwa mittels eines Mietendeckels. „Das gibt uns auch Rückenwind, weil damit ja implizit gesagt wird, dass staatliche Eingriffe auf dem Wohnungsmarkt zulässig sind, wenn sie gut begründet sind und in Grenzen stattfinden“, sagte Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Dienstag.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die 2015 auf Bundesebene eingeführte Mietpreisbremse verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Klage einer Berliner Vermieterin und zwei Kontrollanträge des Landgerichts Berlin blieben damit ohne Erfolg. Der rot-rot-grüne Senat der Hauptstadt plant inzwischen, von Januar an die Mieten in Berlin für fünf Jahre einzufrieren. (dpa)

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