: Kantholz-Suche eingestellt
Zum Angriff auf AfD-Politiker Frank Magnitz hat die Staatsanwaltschaft keinen Täter ermitteln können
Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die Ermittlungen zu einem Angriff auf den AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz eingestellt. „Ein Tatverdächtiger ist nicht ermittelt worden“, sagte Behördensprecher Frank Passade am Montag. Die Polizei hatte die Tat zuvor bereits der linken Szene zugeordnet.
Der Bremer AfD-Landeschef Magnitz war am 7. Januar hinterrücks von Unbekannten niedergeworfen worden. Über die Einstellung der Ermittlungen hatte auch Radio Bremen berichtet.
Zwar seien etwa 200 Hinweise eingegangen, aber die Tat habe sich nicht aufklären lassen, sagte Staatsanwalt Passade. Die Ermittler hatten nach der Tat ein Video veröffentlicht. Zu sehen ist, wie drei Männer Magnitz verfolgen. Einer rennt den Politiker von hinten um und trifft ihn offenbar mit dem Ellenbogen am Kopf. Magnitz stürzt zu Boden und schlägt mit dem Kopf auf. Der AfD-Politiker wurde bei der Attacke verletzt und verbrachte zwei Tage im Krankenhaus.
Magnitz hatte kurz nach der Tat ein Foto von seiner Kopfwunde veröffentlichen lassen, mit dem er medial Aufmerksamkeit erregen wollte. In einer ersten Stellungnahme der AfD wurde zudem von einem Kantholz als Tatwerkzeug berichtet, sowie davon, dass auf Magnitz am Boden liegend eingetreten worden sei. Von beidem war in dem Video nichts zu sehen.
Kein Täter – aber linke Tat?
Obwohl laut Staatsanwaltschaft kein Täter ermittelt worden sei, schrieb das Bundeskriminalamt (BKA) in einer Publikation von Ende Juli den Überfall der linken Szene zu, die Straftaten gegen den politischen Gegner begehe. In der Publikation ging es um die Veränderung der Kriminalitätslage in Deutschland durch Zuwanderung.
Der Fall Magnitz sei dort nur als Fallbeispiel erwähnt worden, sagte eine BKA-Sprecherin. Die zuständigen Behörden hätten den Überfall als politisch links motivierte Straftat gemeldet. Wie bei allen Ermittlungen gegen unbekannt sei aber in alle Richtungen ermittelt worden.
Die Bremer Polizei erklärte dazu auf Twitter, dass die Polizeien angehalten seien, zeitnah nach solchen Taten eine Meldung an das BKA zu geben, wobei eine erste Bewertung zum möglichen Tathintergrund angegeben werde müsse. Das habe jedoch nichts damit zu tun, dass die Ermittlungen natürlich in alle Richtungen liefen. (dpa/taz)
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