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Deckel undicht?

Neues Gutachten zum Berliner Mietendeckel durch den Bundestag

Der geplante Mietendeckel ist laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages rechtlich fragwürdig. „Nach wohl herrschender Meinung wurde das Zivilrecht durch den Bund bereits so umfassend geregelt, dass für landesrechtliche Regelungen auf diesem Gebiet kaum mehr Möglichkeiten bestehen“, heißt es. Über das Gutachten hatte die Morgenpost berichtet. „Die Möglichkeit eines generellen Verbots von Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum sieht das BGB nicht vor“, schreiben die Gutachter. Gleichzeitig wird eingeschränkt: „Eine Zuständigkeit der Länder für ein Verbot von Mieterhöhungen könnte sich aber aus der Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen ergeben.“ Beauftragt hat das Gutachten der CSU-Abgeordnete Hans Michelbach. (dpa)

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