Mutter schildert Verdurstungs-Tod der Tochter

Sie gilt als Kronzeugin im Prozess gegen eine mutmaßliche deutsche IS-Terroristin. Nun sagte sie aus

Am Oberlandesgericht München hat eine Jesidin geschildert, wie ihre kleine Tochter vor ihren Augen verdurstet sein soll. Die 47-Jährige tritt als Kronzeugin im Prozess um Mord und Kriegsverbrechen gegen eine deutsche mutmaßliche Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf. Die junge Frau aus Niedersachsen soll im Jahr 2015 dabei zugesehen haben, wie ihr Ehemann das kleine Kind im Irak in brennender Sonne in einem Hof fesselte und verdursten ließ. Sie ist wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt. Das Ehepaar soll Mutter und Tochter, die beide der vom IS verfolgten religiösen Minderheit der Jesiden angehörten, als Sklaven gehalten haben.

Eine Stunde habe das Kind in der Hitze gestanden: „Sie hat gerufen: Mama!“ Doch sie habe sich aus Angst vor ihrem Peiniger nicht nach draußen getraut. Dann sei das Mädchen tot gewesen. „Dann habe ich immer gerufen: Ranja, Ranja. Aber von Ranja war nichts mehr zu hören.“ Sie habe geweint. Die Ehefrau des Mannes – von der die Bundesanwaltschaft glaubt, dass es sich um die Angeklagte handelt – habe sie dann mit einer Pistole bedroht und gesagt, sie werde sie töten, wenn sie nicht aufhört zu weinen. Aber sie habe mitansehen müssen, wie ihre Tochter vor ihren Augen umgebracht wurde: „Und dann soll ich nicht weinen?“ Sei es nicht schwer, „dass das Herz von einer Mutter verbrannt wird?“

Die Fortsetzung ihrer Aussage hatte sich am Mittwoch zunächst verzögert, weil die Nebenklage mit dem Gericht über die Übersetzung der Kronzeugen-Aussage stritt. Die Anwälte, die die mutmaßliche Mutter des toten Kindes vertreten, kritisierten Missverständnisse in der bisherigen Vernehmung ihrer Mandantin.

Sie gaben an, ihre Mandantin verstehe die Dolmetscherin manchmal nicht, weil diese einen anderen kurdischen Dialekt spreche als sie. Prozessbeobachter – zwei davon aus dem Irak – hätten darauf hingewiesen. Darum habe die 47-Jährige die zentrale Frage, wann sie ihre Tochter zum letzten Mal gesehen habe, auch nicht korrekt beantworten können. Die Jesidin habe verstanden, wann sie ihre Tochter „zum ersten Mal“ gesehen habe. Die Aussage der Frau hatte auch deshalb für Irritationen gesorgt. Das Gericht wies die Forderung nach einem weiteren Dolmetscher allerdings ab. (dpa)