Musterbeispiel für Lobbyarbeit: Umweltschutz ja, aber

Der Umweltverband WWF hat analysiert, wie Verbände der Wirtschaft die Europäische Wasserrahmenrichtlinie attackieren – auch bei der Umsetzung.

Das Kreuzfahrtschiff "Spectrum of the Seas" der Meyer Werft wird über die Ems in die Nordsee überführt

Sehen so „überam­bitionierte Umweltziele“ aus? Kreuzfahrtschiff auf der Ems Foto: dpa

BERLIN taz | Warum sich Menschen so schwertun, den Planeten zu schonen? Der Umweltverband WWF hat Positionspapiere von zwölf EU-weit einflussreichen Lobbyorganisationen durchforstet, von Verbänden der Industrie, des Bergbaus, der Wasser- und Energieversorger und der Landwirtschaft. Er findet darin ein Argumentationsmuster, das schon berühmt ist: Die Natur schützen? Ja, aber die Wirtschaft …

Die Analyse zeigt genau wie kaum ein Papier sonst, wie sich die Wirtschaft gegen ökologische Standards stemmt. Von einer „Wunschliste des Grauens“ spricht Beatrice Claus, WWF-Referentin für Gewässerschutz.

In diesem Fall geht es nicht um das Klima, sondern um den Schutz von Wasser, von Flüssen und von Seen. Setzten sich die Wirtschaftsvertreter durch – so steht es in der Analyse, die an diesem Mittwoch veröffentlicht wird und der taz vorab vorlag –, werde sich dieser Schutz „weniger an ökologischen Werten, stärker aber an menschlichen Nutzungsinteressen orientieren“. Als Nebenergebnis wachse „die Gefahr für Mensch und Natur durch chemische Stoffe im Gewässer“.

Schon heute kümmert sich Deutschland wenig um die ökologische Qualität seiner Gewässer. Flussläufe sind begradigt und kanalisiert, die Schifffahrt sollte schneller werden. Deiche wurden näher ans Ufer gelegt, um Bau- oder Ackerland zu erschließen, wo sonst Auen waren.

Hochwasser lässt das Öko-Gewissen klingeln

Immer nach einem Hochwasser, wenn die Aufmerksamkeit für die Natur der Flüsse groß ist, erklären Politiker zwar gern, so könne es nicht weitergehen. Sie fordern dann, Deutschlands Ströme bräuchten mehr Platz, und argumentieren, wer Flächen für Überschwemmungen schaffe, verhindere auch Hochwasserschäden in Millionenhöhe. Weicht aber das Wasser, geht der Wille.

Knapp 92 Prozent der deutschen Flüsse und Seen sind in keinemguten Zustand

Dabei schreibt die Europäische ­Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schon seit dem Jahr 2000 vor, dass alle Gewässer in der EU bis 2027 in einem „guten ökologischen und chemischen Zustand“ sein müssen – ursprünglich sogar schon 2015 sein, die Frist wurde verlängert. Alle Mitgliedstaaten sind weit vom Ziel entfernt, Deutschland besonders. Knapp 92 Prozent der deutschen Flüsse und Seen sind in keinem guten Zustand.

Nun unterzieht die Europäische Kommission das EU-Wasserschutzgesetz einem Fitnesscheck. „Und die Wirtschaft macht massiv Druck, um die Vorgaben aufzuweichen“, sagt Claus. Einmal mehr soll die Frist verlängert werden. Und das scheint fast noch harmlos angesichts weiterer Vorstöße, die der „wissenschaftlich fundierten Vorstellung“ von intakten Flüssen „zuwiderlaufen“, wie der WWF schreibt.

Es geht doch, zeigt das Beispiel Ems

Das Gesetz selbst ist nicht mangelhaft? „Nein, es hapert an der Umsetzung“, sagt Claus – und nennt ein Beispiel, wie es gehen kann: die Ems. Sie sei seit den 80er Jahren massiv ausgebaut worden und damit „zum größten Sanierungsfall der deutschen Flüsse“ geworden. Der einstige Fischreichtum an der Mündung zum Beispiel – verschwunden. Seit es die Wasserrahmenrichtlinie gibt, kämpft der WWF für eine Renaturierung. Nach Artikel 4.1 gibt es die „Verbesserungspflicht“ und das „Verschlechterungsverbot“.

2014 reichte es auch der EU-Kommission. Sie drohte Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Plötzlich einigten sich das Land Niedersachsen, die Umweltverbände, die betroffenen Landkreise Leer und Emsland, die Stadt Emden und die Meyer Werft, wie die Ems in den nächsten 35 Jahren wieder natürlicher werden kann. Mit Sorge beobachtet Claus, wie andernorts „Renaturierungen verschleppt werden“.

Die Wirtschaftsverbände plädieren aber für weniger statt mehr Engagement. „Angesichts überambitionierter Umweltziele müssen realistische Ziele festgelegt werden“, schreibt Copa-Cogeca, der Dachverband der europäischen Landwirtschaft. Außerdem habe „die Begrenzung des Düngemitteleinsatzes einschließlich Gülle ein Niveau erreicht, bei dem eine zusätzliche Verschärfung abgelehnt werden muss“.

Die Anliegen der Privatwirtschaft sollen mehr Gewicht bekommen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie fordert, dass vom EU-Wasserschutzrecht „eine Ausnahme auch aus wirtschaftlichen Gründen gewährt werden kann“. Bislang ist das nur für Projekte möglich, die im überwiegenden öffentlichen Interesse sind. Etwa der Schifffahrtsweg zu einem Hafen.

Wenn schon Gift, dann richtig Gift

Und noch einen Punkt will die Industrie zu ihren Gunsten umformulieren: Für „erheblich veränderte oder künstliche Wasserkörper“ können schon heute die Umweltziele gelockert werden. Nach jetziger Definition ist das allerdings allein auf sogenannte physische Veränderungen bezogen: ein einbetonierter Bach, ein zur Schifffahrtsstraße ausgebauter Fluss. Die Industrie will das auf „stoffliche/chemische Veränderungen“ ausweiten. Wenn die Cadmium-Konzentration in einem Gewässer ohnehin schon „nicht gut“ ist, dürfte zusätzliches Cadmium eingeleitet werden.

Letzter Knackpunkt: Energieversorger wollen eine Sonderrolle für Wasserkraftwerke, die den Abschied von Öl und Gas erleichtern. Allein in den Balkanstaaten seien derzeit mehr als 2.000 Wasserkraftwerke geplant, meint Claus. Die aber zerstörten die letzten wilden Flüsse Europas.

Die Bundesregierung müsse die Forderungen der Wirtschaftslobby abwehren, fordert die WWF-Expertin. Statt den Begehrlichkeiten nachzugeben, sei es ihre Aufgabe, den Wasserschutz ernsthaft vorantreiben.

Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, ­Jochen Flasbarth, erklärt: „Wir stehen für Änderungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht zur Verfügung. Wir müssen alles daransetzen, die Ziele wie in der Richtlinie vorgesehen bis 2027 zu erreichen. Aufweichungen der Richtlinie kommen schon gar nicht in Betracht.“

In den ersten sechs Monaten 2020 soll entschieden werden, was aus der Wasserrahmenrichtlinie wird.

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