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Kosten für GeflüchteteStreit bei Flüchtlingskosten gelöst

Der Bund kommt den Ländern entgegen und beteiligt sich weiterhin mit Milliardenbeträgen an der Unterbringung und Integration von Geflüchteten.

Flüchtlingsunterkunft in ehemaliger Kaserne in Heidelberg Foto: dpa

Berlin taz | Bundeskanzlerin Angela Merkel nennt es einen „Kompromiss“, Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher, SPD, spricht hingegen von einem „sehr großen Erfolg“: Bund und Länder haben sich am Donnerstag auf eine Aufteilung der Flüchtlingskosten für die kommenden Jahre geeinigt. Im nächsten Jahr wird der Bund rund 3,3 Milliarden Euro an die Länder überweisen, 2021 werden die Länder noch einmal 3,1 Milliarden Euro vom Bund erhalten. Mit dem Geld sollen Unterkunft und Integration der Geflüchteten finanziert werden. 2021 endet die Legislatur regulär – und eine neue Bundesregierung muss neu verhandeln.

Der Einigung war ein monatelanger Streit zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Ländern vorausgegangen. Noch im März hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD, vorgeschlagen, die Beteiligung des Bundes an den Kosten von 4,7 Milliarden Euro pro Jahr auf 1,3 Milliarden Euro zu reduzieren.

Scholz Vorschlag stieß damals auf massive Kritik. So sprach Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) im Gespräch mit der Rheinischen Post von einem „indiskutablen Vorschlag“. Wer den Kommunen die Erstattung der Kosten streichen wolle, provoziere „Steuererhöhungen in den Kommunen wegen der Flüchtlinge – und zündelt damit an dem Konflikt, den wir gerade mühsam befrieden konnten“.

Nun scheint der Streit beigelegt – die Länder akzeptieren den Kompromiss. Zwar sei man „nicht sonderlich glücklich“, so der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) zur Thüringer Allgemeinen. Doch es sei „wichtig, dass alle Beteiligten jetzt Planungssicherheit haben“. Vor allem für die Kommunen sei das von entscheidender Bedeutung.

Die Organisation Pro Asyl kann derweil mit der Einigung wenig anfangen. Geschäftsführer Günter Burkhardt kritisiert, dass die am Freitag beschlossenen Asylrechtsverschärfungen zu verdeckten Kosten führten. Durch Maßnahmen wie der Unterbringung in Ankerzentren werde den Geflüchteten so zugesetzt, dass sie es schwer hätten, den Weg in den Arbeitsmarkt zu finden. „Wenn ich Menschen psychisch zerstöre, wird es dazu führen, dass man sie mit Sozialleistungen über Wasser halten muss“, so Burkhardt.

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4 Kommentare

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  • Lohnender wäre es, Ausreisepflichtige zur Ausreise zu bewegen.

  • 8G
    83492 (Profil gelöscht)

    Jetzt weiß ich, wie hoch die Zahlung des Bundes sein werden. Fehlen jetzt noch die Kosten für die Länder. Waren die nicht zu ermitteln?

    • @83492 (Profil gelöscht):

      die kosten betragen dato - je bund und länder - ca. 2 x 23 000000000 euro - pro jahr . die bisherige gewährung von asyl nach 16 a II gg liegt seit 2015 ca. bei 18000 personen , d.h. 0,8 % aller neuankömmlinge ausserhalb der eu , ca. 2 000000 .

      • 8G
        83492 (Profil gelöscht)
        @oliver pasch:

        Vielen Dank für die Zahlen. Ich habe Nullen gezählt und bin auf 9 gekommen.



        Heißt also die jährlichen Kosten für Bund und Länder liegen bei 46 Milliarden EURO.



        Da sind die Beträge von denen der Artikel redet fast nur ein Rundungsfehler.

        "provoziere „Steuererhöhungen in den Kommunen wegen der Flüchtlinge – und zündelt damit an dem Konflikt, den wir gerade mühsam befrieden konnten“. .. [Armin Laschet]"

        Wenn ich die 46Mrd für ca. 2Mio Menschen sehe und dann einen Nettoneuzugang von 200.000 pro Jahr annehme, bedeutet das eine jährliche Steigerung der Ausgaben um ca 4Mrd. Wie Herr Laschet jetzt behaupten kann, der Konflikt wäre befriedet und Steuererhöhungen könnten vermieden werden, ist mir ein Rätsel.