EU erlaubt Ökostrom-Deal

Kommission wird einem Teil des riesigen Tauschgeschäfts von Eon und RWE wohl ohne Auflagen zustimmen. Konkurrenz fürchtet Ende des Wettbewerbs

Von Bernward Janzing

Die EU-Kommission wird nach Medienberichten dem RWE-Konzern die Erlaubnis erteilen, ohne Auflagen das Geschäft mit erneuerbaren Energien von Eon zu übernehmen. Eine offizielle Bestätigung gibt es aber noch nicht.

Bislang nicht entschieden hat die EU unterdessen über den zweiten Teil eines im März 2018 bekannt gegebenen Deals der beiden Energiekonzerne, wonach Eon im Gegenzug die Kunden und Netze der RWE-Tochter Innogy übernehmen will. Zum einen hatte Eon seinen Antrag bei der EU-Kommission erst neun Tage später als RWE eingereicht, zudem ist dieser Part unter Wettbewerbsbedingungen der deutlich heiklere. Mitbewerber im Endkundengeschäft des deutschen Strommarktes beklagen, dass die neue Eon nach der Übernahme der Kunden und Netze von Innogy auf zwei Dritteln der Fläche Deutschlands mehr als 70 Prozent der Kunden versorge. Das sei besonders auch deswegen kritisch, weil Eon dort zugleich häufig die Stromnetze kontrolliert. Der Ökostromanbieter Lichtblick hatte aus diesem Grund Anfang Februar die EU-Kommission aufgefordert, die von Eon und RWE geplante Neuordnung des Energiemarktes zu untersagen, weil diese „auf ein Ende des wettbewerblichen Strommarktes in Deutschland“ abziele.

Die neue Eon halte direkte und indirekte Beteiligungen an 129 regionalen Verteilnetzbetreibern, rechnete Lichtblick vor. Der Konzern werde damit Einfluss auf fast 41 Prozent aller Stromzähler in Deutschland erhalten und zugleich 50 Prozent des deutschen Stromnetzes kontrollieren. Er könne dann mit den Gewinnen aus der renditestarken Grundversorgung und dem Netzbetrieb „auch in wettbewerblichen Märkten aggressiv auftreten“. Die künftige Eon verfüge einschließlich aller strategischen Beteiligungen über mehr als 160 Strommarken und 840 Stromtarife.

Die Bedeutung der künftigen Eon für den Strommarkt zu prüfen ist daher komplexer als die neue RWE-Struktur. Beobachter rechnen deswegen damit, dass dieser Part des als „Megadeal“ bekannt gewordenen Tauschgeschäfts intensiver geprüft wird, was sich bis Sommer hinziehen dürfte. Auch das Bundeskartellamt muss noch zustimmen.