Lichtausschalten als Protest gegen AfD: Der Staat muss neutral bleiben

Die Stadt Münster hatte aus Protest gegen die AfD am Rathaus die Außenbeleuchtung abgeschaltet. Das war nicht rechtens, urteilt das Verwaltungsgericht.

Protaktion gegen die AfD in Münster

Protest gegen die AfD auf dem Prinzipalmarkt in Münster (Archivbild vom 2. 2. 2017) Foto: dpa

MÜNSTER dpa | Die Stadt Münster durfte die Beleuchtung am historischen Rathaus während eines Neujahrsempfangs der AfD nicht ausschalten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden.

Die Stadt habe mit diesem Schritt gegen das strikte Neutralitätsgebot des Staates gegenüber den Parteien verstoßen, urteilte das Gericht. Dabei sei es egal, ob Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) selbst oder ein ihm untergeordneter Dezernent die Entscheidung getroffen habe. Entscheidend sei, was die Öffentlichkeit als Zeichen nach außen wahrgenommen habe, betonte das Gericht (Az.: 1 K 3306/17).

Bei dem Empfang der AfD im Februar 2017 hatten Kaufleute am Prinzipalmarkt die Beleuchtung an ihren Geschäften ausgeschaltet. 8.000 Menschen demonstrierten gegen den Auftritt der Partei. Die Stadt hatte das Licht außen am Historischen Rathaus nicht eingeschaltet. Die Begründung damals: Die Stadt wolle ein einheitliches Bild abgeben.

Münster kündigte im Gerichtssaal an, zuerst das schriftliche Urteil prüfen zu wollen. Dann werde entschieden, ob die Stadt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anrufe.

Das Verwaltungsgericht hatte auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 verwiesen. Darin war dem Düsseldorfer Oberbürgermeister ein Aufruf zu einer Demonstration gegen die islamfeindliche „Dügida“-Bewegung untersagt worden.

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