: Bestrafen oder Abschieben
Ein abgelehnter Asylbewerber soll in Hamburg ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt haben, Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde waren sich nicht einig, wie man mit dem Mann verfährt
Die Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Hamburger Innenstadt hat eine Diskussion über den Umgang mit ausländischen Straftätern entfacht. Die Tat und die Vorstrafen des abgelehnten Asylbewerbers sorgen für Diskussion: Hätte er schneller abgeschoben oder härter bestraft werden sollen? Unter Tatverdacht steht ein 30-jähriger Afghane. Er soll die 14-Jährige am Samstagmorgen in einem Hauseingang an der Mönckebergstraße vergewaltigt haben. Er wurde gefasst und kam in Haft.
Wie die Hamburger Ausländerbehörde bestätigte, handelt es sich bei dem Mann um einen abgelehnten Asylbewerber. Er sei im April 2011 in die Hansestadt gekommen und nach Mecklenburg-Vorpommern umverteilt worden. Sein Asylantrag sei dort abgelehnt worden. Dann habe er eine Hamburgerin geheiratet und erhielt ab Mai 2012 eine Aufenthaltserlaubnis.
Nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft wurde er im Dezember 2012 wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. 2013 folgten zwei weitere Verurteilungen wegen Diebstahls und Beleidigung. 2014 wurde die Ehe geschieden und die Aufenthaltserlaubnis nachträglich auf Juli 2013 befristet, wie ein Behördensprecher erklärte. Seitdem werde er nur noch geduldet. Im Jahr 2015 folgten zwei weitere Verurteilungen wegen Leistungserschleichung und Trunkenheit im Verkehr, 2016 zwei Geldstrafen wegen Beleidigung und Bedrohung. Eine erste Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung erhielt er wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
Nach der Verurteilung bedroht er einen Mann mit einem Springmesser und versucht ihn auszurauben. Wegen Diebstahls mit Waffen und versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt ihn das Landgericht im März 2017 zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Das Urteil wird nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hebt es im Juli 2017 auf. Zu einer Neuverhandlung kam es bislang nicht. Rechtskräftig wird er in diesem Jahr wegen einer Leistungserschleichung verurteilt.
Die Ausländerbehörde wollte den Mann abschieben. Doch die Staatsanwaltschaft verweigerte die Zustimmung. Das Strafverfolgungsinteresse habe Vorrang gehabt, sagte Sprecher Carsten Rinio. (dpa)
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