Umstrittene EU-Urheberrechtsreform: Die ersten sagen: Ja
Der Rechtsausschuss der EU stimmt für die Reform und billigt damit das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie die sogenannten Upload-Filter.
Es war die erste wichtige Abstimmung zur europäischen Urheberrechtsreform und schon am Votum zeigt sich, wie umstritten das geplante Gesetzespaket ist: Mit 13 zu 12 Stimmen haben die Mitglieder des Rechtsausschusses der EU am Mittwoch für ein europaweites Leistungsschutzrecht gestimmt. Das sieht vor, dass Suchmaschinen wie Google künftig Geld an Verlage zahlen sollen, wenn sie Überschriften und kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Suchergebnissen anzeigen.
In Deutschland und Spanien existiert das Leistungsschutzrecht bereits, hat die Verlage hierzulande aber wesentlich mehr Geld gekostet, als es Geld eingebracht hat. Der Verband der Zeitungsverleger, BDZV, der stark für das Gesetz lobbyiert hatte, begrüßte das Abstimmungsergebnis dennoch als „wichtiges Zeichen für die Sicherung des freien, unabhängigen Journalismus in der digitalen Welt“.
Außerdem stimmte der Rechtsausschuss für die sogenannten Upload-Filter. Dahinter steht die Idee, dass Onlineplattform künftig gezwungen werden sollen, jeden Upload auf Urheberrechtsverletzungen hin zu prüfen. Bei einem Verstoß darf das Werk nicht hochgeladen werden. KritikerInnen sehen darin das Ende des freien Internets. Die Upload-Filter könnten demnach beispielsweise die sogenannten Memes, also kleine geschützte Bilder oder Filmsequenzen, die in den sozialen Medien geteilt werden, verbieten.
Die Piratenpolitikerin Julia Reda, die im Rechtsausschuss sitzt, hatte in letzter Minute einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der allerdings keine Unterstützung fand. Das Votum ihrer AusschusskollegInnen über das von der CDU ausgearbeitete Gesetz kritisierte sie gegenüber der taz scharf: „Die Mehrheiten für das Gesetz waren nur möglich, weil die beiden Abgeordneten des Front National dafür gestimmt haben. Ich finde es schockierend, dass sich die CDU auf Stimmen von Rechtspopulisten verlässt“.
Nach dem Votum des Rechtsausschuss wird sich das Europaparlament voraussichtlich Anfang Juli mit dem Gesetzespaket beschäftigen. Zwar folgt das Parlament meist den Voten der Ausschüsse, da die Abstimmung hier aber so knapp war, hofft Julia Reda, dass sich das Plenum umstimmen lässt. Nach der Diskussion im Parlament müssen die EU-Staaten, das Parlament und die Kommission noch im sogenannten Trilog die endgültige Fassung der Reform verhandeln. Das könnte im Herbst passieren.
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