: Schmid muss zurück nach Bayern
Singende Bremer Bamf-Chefin bald heimatnah
Von Benno Schirrmeister
So oder so, am Montag wird Josefa Schmid bei der Bremer Staatsanwaltschaft ihre Aussage machen müssen, auch wenn sie seit Mittwoch nicht mehr die dortige Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) leiten darf. „Aus Gründen der Fürsorge“ und „um die Beamtin zu schützen“ hatte die Bamf-Zentrale die Rückführung der blonden Stimmungskanone in ihre niederbayrische Heimat verfügt – nach Deggendorf, von wo man sie seit Dezember interimistisch in den Norden verschickt hatte.
Die ehrenamtliche Bürgermeisterin von Kollnburg im Bayerischen Wald hatte sich per Eilantrag gegen den verordneten Schutz zu wehren versucht, aber vergebens: Zwar hält das Verwaltungsgericht die Beendigung der Abordnung Schmids nach Bremen für formal rechtswidrig, weil der Personalrat nicht beteiligt wurde, Schmid habe aber nicht darlegen können, „dass ihr durch die Umsetzung schwere und unzumutbare Nachteile drohten, die durch eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten“, stellte das Verwaltungsgericht am Mittwochabend fest.
Die Umsetzung führe ja noch nicht einmal zu einem Wohnortwechsel, denn an ihrer Stammdienststelle in Deggendorf befinde sich „ihr Einsatzort sogar deutlich näher an ihrem Wohnort“, so die zuständige Sechste Kammer. Das kann nicht bestritten werden, denn Schmid tritt ja, von ihrem Kreisverband mit 100 Prozent Zustimmung geradezu akklamiert, bei der Landtagswahl im Oktober für die FDP im Wahlkreis Straubing 209 an, als Direktkandidatin.
Ausgelöst hatte die jetzige Rückholung dem Vernehmen nach Schmids allzu starker Drang in die Öffentlichkeit, der angesichts ihrer politischen Ambitionen nicht zwingend als uneigennützig gelten muss. Nur Stunden bevor Bamf und Bundesinnenministerium die Heimholung der Freizeitvolksschlagersängerin verfügten, hatte die ZDF-Sendung „Frontal21“ über eine Ausweitung des Bremer Bamf-Skandals berichtet, geradezu exklusiv gestützt auf Aussagen aus einem internen Bericht, den Josepha Schmid selbst getippt und an den parlamentarischen Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Mayer (CSU), geschickt hatte:
Angeblich soll die Bremer Außenstelle unter Schmids Vorgängerin Ulrike B., die bereits im Sommer von ihrem Posten entfernt worden war, nicht nur 1.167, sondern sogar 3.332 Asylanträge von Menschen wohlwollend geprüft und erledigt haben, für die örtlich eine andere Außenstelle zuständig gewesen wäre. Ein Bremer Bamf-Mitarbeiter beschuldigt seine frühere Vorgesetzte Ulrike B. zudem, Bescheide fälschlich ausgestellt zu haben – mindestens einen unter seinem Account.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen