Subventionen für fossile Energien: Problem erfolgreich wegdefiniert

Eigentlich wollte die Regierung umweltschädliche Subventionen – etwa für Diesel – abbauen. Stattdessen bestreitet sie nun deren Existenz.

eine bläulich leuchtende Aral-Tankstelle bei Nacht

Diesel wird deutlich niedriger besteuert als Benzin. Doch das sieht die Regierung nicht als Subvention Foto: dpa

BERLIN taz | Es war ein Beschluss, der Hoffnung weckte: In Pittsburgh haben sich die G20-Staaten im Jahr 2009 darauf geeinigt, dass sie „ineffiziente Subventionen für fossile Energien auslaufen lassen“ wollen, und zwar „mittelfristig“. Schließlich gibt es viele Bereiche, in denen umweltschädliche Energieträger durch die Gestaltung von Steuern und Abgaben bevorzugt werden, von den niedrigen Diesel-Steuern bis zur Abgabenbefreiung des Braunkohle-Tagebaus.

Doch in Deutschland ist seitdem wenig passiert, und daran wird sich künftig auch nicht viel ändern. Das geht aus der Antwort des Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der taz vorliegt. Das Finanzministerium macht darin deutlich, dass es bei umweltschädlichen Subventionen keinen Handlungsbedarf sieht – weil es diese in Deutschland entweder nicht gibt oder sie gut begründet sind. So erklärt das Ministerium, beim im Vergleich zu Benzin deutlich niedrigeren Steuersatz auf Diesel handele es sich „nicht um eine Subvention“. Denn formal liege dort keine Steuerermäßigung vor, sondern zwei verschiedene Steuersätze.

Auch die steuerliche Privilegierung von Dienstwagen mit hohem CO2-Ausstoß ist laut Finanzministerium „keine Subvention“ im Sinne des Stabilitätsgesetzes. Die ­zahlreichen Industrie-Ausnahmen bei der Energiesteuer werden mit dem „Schutz der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen“ gerechtfertigt; ähnlich argumentiert das Finanzministerium bei der Steuerfreiheit für den Luftfrachtverkehr.

Noch enger gefasst hat die Bundesregierung die Definition umweltschädlicher Subventionen in einem Bericht, den sie Ende letzten Jahres im Rahmen des G20-Prozesses erstellt, aber interessanterweise nicht selbst veröffentlicht oder kommuniziert hat. Darin werden ausschließlich die direkten Zahlungen für den Steinkohlebergbau, deren Auslaufen ohnehin seit Langem beschlossen ist, als Subventionen aufgeführt. Denn als solche werden dort nur staatliche Maßnahmen gewertet, durch die der Preis von fossilen Rohstoffen „unter den Weltmarktpreis“ gedrückt wird.

Umweltbundesamt für ­„weiten Subventionsbegriff“

Damit stellt sich das Finanzministerium klar gegen Deutschlands oberste Umweltbehörde, das Umweltbundesamt (UBA). „Um die Begünstigungen für umweltschädigende wirtschaftliche Aktivitäten voll erfassen zu können, ist es sinnvoll, einen weiten Subventionsbegriff zu verwenden“, heißt es dort. Die Definition des Finanzministeriums hält man beim UBA für ungeeignet. „Es ist auch dann eine umweltschädliche Subvention, wenn die öffentliche Hand bestimmte Konsumweisen begünstigt“, sagte ein Sprecher zur taz. „Beim günstigeren Steuersatz für Diesel oder beim Dienstwagenprivileg ist das sicherlich gegeben.“

Das Bundesumweltministerium, in dessen Zuständigkeitsbereich das UBA gehört, stellt sich in dieser Frage nicht hinter seine Experten. Man mache sich die UBA-Definition des Subventionsbegriffes „nicht automatisch zu eigen“, erklärte ein Sprecher. Die Antwort des Finanzministeriums auf die Grünen-Anfrage sei „innerhalb der gesamten Bundesregierung abgestimmt worden“.

Scharfe Kritik kommt vom haushaltspolitischen Sprecher der Grünen, Sven Kindler. „Es ist krass, wie die Bundesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse ihres eigenen Bundesamts leugnet“, sagte er der taz. Mit den klimaschädlichen Subventionen würden nicht nur die Lebensgrundlagen zerstört; zugleich verzichte der Staat damit auch auf Geld, „um in einen guten öffentlichen Nahverkehr und ökologische, bezahlbare Wohnungen in unseren Städten zu investieren“, so Kindler.

Wenig Hoffnung in Sachen Subventionsabbau macht derweil auch der Koalitionsvertrag. Dort findet sich zwar ein vielversprechender Satz: „Wir werden alle Subventionen – neue und alte – gemäß den subventionspolitischen Leitlinien und dem Prinzip der Nachhaltigkeit einer stetigen Überprüfung unterziehen.“

Doch das stand – mit exakt denselben Worten – auch schon im Koalitionsvertrag von 2013. Praktische Konsequenzen hatte es bisher nicht.

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