Obergrenze für Kita-Extras: Eltern dürfen weiterzahlen

Für Zusatzbeiträge in Kitas gilt künftig eine Obergrenze von 90 Euro. Damit sollen ärmere Eltern bei der schwierigen Kitaplatzsuche weniger benachteiligt sein.

Brettspiele sind natürlich kostenlos: Jugendsenatorin Sandra Scheeres auf Kita-Besuch, flankiert von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (beide SPD) Foto: Bernd von Jutrczenka/picture alliance/dpa

Theoretisch sind in Berlin die Kitagebühren abgeschafft – praktisch erheben viele Kitas aber Zusatzbeiträge von Eltern, zum Beispiel für Bio-Essen oder Sportangebote. Für diese „Extras“ gibt es nun ab dem 1. September eine Obergrenze: Maximal 90 Euro dürfen die Träger pro Monat nun noch verlangen – verstoßen sie dagegen, gibt es Sanktionsmöglichkeiten bis zum Entzug der Betriebserlaubnis.

Außerdem wird es künftig eine Meldepflicht über die Zusatzbeiträge geben. So wolle man Eltern vor „überzogenen Forderungen schützen“, sagte Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Mittwoch.

Gerade angesichts der „Kitaplatzknappheit“, wie Scheeres formulierte, könne es nicht sein, dass wohlhabende Eltern „bei der Möglichkeit des Zugangs bevorteilt“ seien. Tatsächlich sind die Zusatzbeiträge zwar von jeher freiwilliger Natur. Doch die Kita-Träger haben mit den ellenlangen Wartelisten ein Druckmittel in der Hand: Die Befürchtung, dort auf den aussichtslosen Plätzen zu landen, lässt die Eltern zahlen – sofern sie es denn vermögen.

Die großen Trägerverbände begrüßten am Mittwoch den „Kompromiss“, wie Roland Kern vom Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden die Neuregelungen im Kitagesetz nannte. Denn natürlich sollen Extras weiterhin möglich sein, sofern die Eltern sie wünschen – „aber eben ohne auszugrenzen“, sagte Martin Hoyer vom Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Die Möglichkeit, dass die nun offiziell zulässigen 90 Euro pro Monat eine Art Sogwirkung entwickeln könnten, dass Träger also die Obergrenze ausreizen und die Belastung für viele Eltern vielleicht sogar größer wird, sehen Kern und Hoyer nicht. Verhindern soll das ein „sozialverträgliches Stufenmodell“: Erheben Kitas wenig Zusatzbeiträge, werden sie mit einem weniger an Bürokratie belohnt.

„Je weniger desto einfacher“

Konkret heißt das: Wenn die Kitas bei maximal 30 Euro pro Monat bleiben, können sie – sofern die Eltern einverstanden sind – auf einen Nachweis über die Verwendung der Gelder verzichten. Bei maximal 60 Euro können die Extras als „Paket“ angeboten werden. Wenn Kitas hingegen mehr als 60 Euro verlangen, müssen sie die Extras den Eltern einzeln zur Wahl stellen. Also: „Je weniger, desto einfacher“, fasst Kern zusammen.

Wie viele Kitas Zuzahlungen in welcher Höhe erheben, ist unklar. Senatorin Scheeres zitierte eine Umfrage des Bezirkselternausschusses aus Charlottenburg-Wilmersdorf, wonach 2016 48 Prozent der Kitas Zusatzbeiträge erhoben, zehn Prozent davon über 100 Euro pro Monat. Allerdings seien ihr auch immer wieder Fälle zugetragen worden, „wo Eltern 500 Euro im Monat bezahlen sollten“.

Hoyer vom Paritätischen betonte indes, dass er diese Extremfälle für „sehr überschaubar“ halte. „Es gibt unserem Eindruck nach sehr, sehr viele Träger, die ganz ohne Zusatzbeiträge arbeiten.“

Ob dieser Eindruck stimmt, wird nun nicht zuletzt die neue Meldepflicht zeigen. Kritik an der Neuregelung kam von der FDP: Damit ziehe man auch eine „Obergrenze für Vielfalt“ und missachte die Wünsche vieler Eltern, sagte der bildungspolitische Sprecher Paul Fresdorf.

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