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Entwicklung der ImmobilienpreiseBerlin endlich Weltspitze

Spekulanten freuen sich, Mieter eher weniger: In keiner anderen Stadt der Welt steigen die Preise für Immobilien so stark an wie in Berlin.

Topimmobilie, Toplage – aber (derzeit) unverkäuflich Foto: dpa

Berlin taz | Berlin ist die Nummer eins und zwar weltweit – beim Anstieg der erzielten Preise für Immobilien. Das ist das Ergebnis des jüngsten „Global Residential Cities Index“ des internationalen Immobilienberaters und Mak­ler­unter­nehmens Knight Frank. Das erste Mal wurden deutsche Städte in das Ranking von 150 Metropolen aufgenommen und gleich vier finden sich unter den Top Ten. Neben Berlin mit einem Preisanstieg von 20,5 Prozent, belegen Hamburg (14,1 Prozent) und München (13,8 Prozent) die Plätze 7 und 8 sowie Frankfurt am Main (13,4 Prozent) den 10. Platz. Die aktuellen Zahlen bewegen sich in ähnlichen Dimensionen, wie vergleichbare Erhebungen für vergangene Jahre.

Trotz des erheblichen Anstiegs der Kaufpreise möchte die Investitionsbank Berlin-Brandenburg aber nicht von einer Immobilienblase für Berlin sprechen. In einer Analyse aus dem Jahr 2017 wird diese Sichtweise mit der absehbar steigenden Nachfrage begründet, die das Angebot an freiem Wohnraum schon jetzt bei Weitem übersteigt – bei Miet- und bei Kaufimmobilien.

Trotzdem machen Warnungen anderer Experten die Runde, die einen Preisverfall von bis zu 30 Prozent bei Immobilien in naher Zukunft für möglich halten. Beim Vergleich der Immobilienpreise in verschiedenen deutschen Städten oder gar mit dem internationalen Markt wird jedoch deutlich, was Berlin noch immer außergewöhnlich attraktiv für Investoren macht.

Während Objekte in Toplagen der City-West durchaus im international oberen Preissegment gehandelt werden, bietet der ungewöhnlich fraktionierte Immobilienmarkt der vormals geteilten Stadt noch immer erhebliches Potenzial für weitere Preissteigerungen. Internationale Konsortien aus teilweise dubiosen Firmenverflechtungen drängen mit hohen Renditeerwartungen auf den Markt und treiben die Preise in bemerkenswerter Geschwindigkeit weiter nach oben. Immobilienunternehmen wie Knight Frank nutzen diesen selbst erzeugten Effekt auch als Marketingargument. Die weiterhin sehr niedrigen Kreditzinsen tun ein Übriges, um den Handel anzuheizen.

Kommunales Vorkaufsrecht als Notbremse

Für Kaufinteressierte an selbst genutzten Wohnungen, vor allem aber MieterInnen sind das keine guten Nachrichten. Beide finden sich in harter individueller Konkurrenz auf einem enger werdenden Markt und haben eine entsprechend schwache Verhandlungsposition gegenüber Verkäufern, Vermietern und Maklern. Die als Korrektiv gedachte Mietpreisbremse ist derweil weitestgehend wirkungslos. Der einzig gangbare Weg, um der Spekulation auf künftig steigende Mieteinnahmen und Verkaufspreise vorzubeugen, scheint, jenseits bundespolitischer Maßnahmen, derzeit die Kommunalisierung von möglichst viel Wohn- und Kleingewerbeflächen zu sein.

In Berlin zum Beispiel versuchen Senat und Bezirke unter Anwendung von Vorkaufsregelungen Einzelobjekte vom Markt zu nehmen. Einen mittelfristig steuernden Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Preise haben solche Einzelmaßnahmen jedoch nicht, so sehr die direkt betroffenen MieterInnen sie auch begrüßen mögen.

Internationale Konsortien drängen mit hohen Renditeerwartungen auf den Markt.

Dass für die (Re-)Kommunalisierung genug Geld in der Landeskasse vorhanden ist, liegt ironischerweise nicht zuletzt am Immobilienboom in Berlin. So verdoppelten sich die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer, die bei Erwerb einer Immobilie vom Käufer entrichtet wird, in den letzten zehn Jahren auf gut 1 Milliarde Euro. Wie viele Steuereinnahmen der Stadt entgehen, weil große Immobilieninvestoren gern, statt Immobilien direkt zu erwerben, Anteile an Gesellschaften kaufen, die Eigentümer sind (sogenannte Share-Deals) und so die Grunderwerbssteuerpflicht umgehen, wird nicht erhoben.

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7 Kommentare

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  • Immobilienpreise auf Kosten der Bevölkerung künstlich erhöhen. Leicht gemacht.

     

    Im Paragraph § 559 BGB ist bestimmt, dass sich Eigentümer*innen die Baukosten für „energetische Modernisierungen“ in voller Höhe von den Mieter*innen bezahlen lassen können. Mieter*innen haben überhaupt keine Möglichkeit, auf die Kosten Einfluss zu nehmen und können auf Duldung verklagt werden. Dies ist ungerecht, weil dadurch die Kosten für Wohnen extrem gesteigert werden können – Verdopplungen sind nicht ungewöhnlich, in Extremfällen konnten Vermieter auf diesem Weg eine Vervierfachung der Wohnkosten durchsetzen. Weder die Mietpreisbremse noch andere Regelungen können das verhindern.

    http://mietenwahnsinn.info/2018/02/26/85-aller-berlinerinnen-leben-in-mietwohnungen/

    • @Stefan Mustermann:

      Verdopplungen aber nur, wenn man bislang EUR 4-6 fuer die Bude zahlt.

      • @Sven :

        Das machen natürlich die Topverdiener, für'n Appel un'n Ei wohnen.

  • Das ist zwar grundsätzlich eine sehr positive Entwicklung, solange das Bundesverfassungsgericht die offensichtlich rechtswidrige Mietpreisbremse aber nicht aufhebt, wird diese Entwicklung leider nicht nachhaltig sein.

  • Berlin muss mehr Sozialwohnungen bauen und im Zweifel durchgreifen. Das geht, es ist legal und davon ist bisher nicht die Rede. Allerdings müsste jeder Fraktion im Rathaus klar sein, dass diese Anstiege eine Verarmungswelle auslösen und dann Berlin nicht arm und sexy, sonder arm und gefährlich wird.

  • Wann kommen die ersten Favellas? Oder Wohnparks wie in den USA?

    Lange kann das ja nicht mehr dauern, denn wer soll sich diese Mieten noch leisten?

     

    Na ja, die Regierung und deren Beamte und Angestellte trifft es ja nicht....

    Also alles weiter wie bisher

    • @Jakob Cohen:

      Da erzählen Sie quatsch. Außer Top-Beamte und Top-Angestellte verdienen durchschnittliche Beamte, etwa im mittleren und gehobenen Dienst, sowie vergleichbare Angestellte im öffentlichen Dienst, insbesondere als Berufsanfänger, vergleichsweise wenig. Der Polizeikommissar in Besoldungsgruppe A9, Erfahrungsstufe 1 erhält in Berlin ein Grundgehalt von 2410 Euro und 9 Cent. Schlagen Sie nach, Zuschläge (ohne Familienzuschlag) reißen das auch nicht mehr heraus. Und wenn Sie doch der Meinung sind, dann schauen wir auf die Verwaltungsbeamten - identische Besoldung (und Familienzuschlag), aber gewöhnlich keine (weiteren) Zuschläge.