Debatte um Paragraf 219a im Bundestag: SPD fordert freie Abstimmung

Immer mehr SPD-Abgeordnete kritisieren den Umgang ihrer Partei mit 219a. Sie fordern nun, dass ohne Fraktionszwang über den Paragrafen entschieden wird.

Katarina Barley spricht mit mehreren Nachrichtenagenturen

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) arbeitet zur Zeit an einem Gesetzesentwurf Foto: dpa

BERLIN afp | Im Streit um die Reform des Paragrafen 219a zu Schwangerschaftsabbrüchen bringen immer mehr SPD-Abgeordnete die Aufhebung des Fraktionszwangs ins Gespräch. Zwar solle die Bundesregierung die Chance erhalten, „einen Gesetzentwurf zum Paragraf 219a vorzulegen“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe der in Düsseldorf erscheinenden sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post vom Donnerstag.

„Angesichts der teils unsäglichen Kommentare aus der Union bis hin zu Gesundheitsminister Jens Spahn hält sich meine Hoffnung darauf allerdings in engen Grenzen“, fügte die Generalsekretärin der Sozialdemokraten in Sachsen hinzu. „Die SPD sollte dann nach anderen Mehrheiten suchen oder die Abstimmung freigeben.“

Die SPD-Abgeordnete Josephine Ortleb sagte der Zeitung, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe eine Lösung im Sinne der Rechtssicherheit für Ärzte und Frauen zugesagt. „Und wir nehmen Sie hier beim Wort.“ Jetzt werde ein Vorschlag der Bundesregierung erstellt, den gelte es zunächst abzuwarten. „Allerdings muss dies sehr zügig geschehen“, fügte sie hinzu. „Zum jetzigen Zeitpunkt sollten wir alle Möglichkeiten zu einer Änderung des Paragrafen auf dem Tisch behalten.“

Zuvor hatte der Bundesvorsitzende der Jusos, Kevin Kühnert, eine Aufhebung des Fraktionszwangs bei der Abstimmung über die Reform des Paragrafen 219a gefordert. Die SPD hatte kürzlich darauf verzichtet, ihren Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a im Bundestag zur Abstimmung zu stellen.

Nunmehr erarbeitet Justizministerin Katarina Barley (SPD) einen Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes. Barley will verhindern, dass es künftig wieder zu Fällen wie dem einer Gießener Ärztin kommt, die im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war. Sie hatte über einen Link auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informiert.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.