: Erfolg mit Kehrseite
Der Tarifabschluss in Baden-Württemberg beschert den Beschäftigten eine moderate Lohnerhöhung und größere Spielräume bei der Arbeitszeitgestaltung
Von Pascal Beucker
Gut 13 Stunden verhandelten sie in der letzten Runde, dann war es geschafft: Am frühen Dienstagmorgen gelang es den in der Stuttgarter Liederhalle versammelten Unterhändlern der IG Metall und des Arbeitgeberverbands, den Gordischen Knoten zu durchschlagen. Der Tarifkonflikt in der Metall- und Elektroindustrie ist beendet. Der vereinbarte Tarifabschluss im Pilotbezirk Baden-Württemberg beschert den Beschäftigten eine moderate Lohnerhöhung und größere Spielräume bei der Arbeitszeitgestaltung – nach unten wie nach oben.
Auf der rein ökonomischen Seite haben sich Gewerkschaft und Arbeitgeber auf eine Entgelterhöhung von 4,3 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 100 Euro für Januar bis März 2018 verständigt. Zudem erhalten alle Beschäftigten von Juli 2019 an jeweils dauerhaft einen einheitlichen Festbetrag von 400 Euro, der allerdings von einem Betrieb in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verschoben, abgesenkt oder gestrichen werden kann.
Außerdem gibt es ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 Prozent des individuellen Monatsentgelts. Zusammengerechnet läuft das bei einer Vertragslaufzeit von 27 Monaten auf ein jährliches Plus von 3,5 Prozent hinaus. Die IG Metall hatte ursprünglich eine Lohnsteigerung um 6 Prozent gefordert.
Weitaus spannender sind in dem hochkomplexen Tarifwerk allerdings die verabredeten Regelungen zur Arbeitszeit. Von einem „Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, selbstbestimmten Arbeitswelt“ sprach der IG-Metall-Chef Jörg Hofmann. Es sei der „Grundstein für ein flexibles Arbeitszeitsystem des 21. Jahrhunderts gelegt“ worden, jubilierte Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger. Beider Freude dürfte berechtigt sein – aber sie beziehen sich nicht auf dieselben Punkte.
Auf der Habenseite der IG Metall steht, dass Vollzeitbeschäftigte ab dem nächsten Jahr für mindestens 6 bis maximal 24 Monate ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 28 Stunden senken können. Danach haben sie das Recht, zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Allerdings gibt es für Betriebe die Möglichkeit, eine solche temporäre „verkürzte Vollzeit“ unter bestimmten Umständen abzulehnen, so bei einem Verlust von Schlüsselqualifikationen oder wenn mehr als 10 Prozent der Beschäftigten sie in Anspruch nehmen wollen.
Überdies biss die Gewerkschaft mit ihrer Forderung nach Ausgleichszahlungen für Beschäftigte mit erhöhten privaten und beruflichen Belastungen auf Granit. Wer Kinder bis zu acht Jahren erzieht, Angehörige pflegt oder in Schicht arbeitet erhält stattdessen jedoch die Möglichkeit zu wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgelds acht zusätzliche freie Tage nehmen wollen. Wobei der Zeitwert höher ist als die Geldleistung: Tatsächlich werden zwei der acht Tage vom Arbeitgeber finanziert. Last but not least erhalten Auszubildende einen zusätzlichen Freistellungstag vor Prüfungen.
Doch diese Erfolge der IG Metall haben auch eine Kehrseite. Denn im Gegenzug haben die Arbeitgeber einen deutlich größeren Spielraum bei der Erhöhung der Arbeitszeit gewonnen. Der Anteil der Beschäftigten, die anstelle der tarifvertraglich festgelegten 35 Stunden bis zu 40 Wochenstunden arbeiten dürfen, wird stark ausgeweitet – in bestimmten Fällen auf bis zu 50 Prozent.
„Mit diesem Modell haben wir genau die Flexibilisierung nach unten und nach oben vereinbaren können, die wir angestrebt haben“, betonte Dulger. Denn damit werde nicht nur das durch die zugestandenen Reduzierungen entfallende Arbeitsvolumen ausgeglichen, vielmehr könnten die Kapazitäten bei Bedarf insgesamt erweitert werden. Zudem kann auf Betriebsebene das Modell eines „kollektiven betrieblichen Arbeitszeitvolumens“ eingeführt werden: Teilzeitbeschäftigte werden mit Vollzeitern verrechnet, die man entsprechend länger als 35 Stunden arbeiten lassen kann.
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