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Prozessbeginn Kölner Stadtarchiv

Staatsanwaltschaft sieht Pfuschereien beim U-Bahn-Bau als Einsturzursache

Knapp neun Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs müssen sich seit Mittwoch fünf Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die Mitarbeiter von Baufirmen und der Kölner Verkehrsbetriebe vor dem Landgericht Köln, das Unglück durch Fehler beim Bau einer U-Bahn-Linie verursacht zu haben.

Bei dem Einsturz des Archivs und angrenzender Gebäude waren am 3. März 2009 zwei Anwohner ums Leben gekommen, 36 weitere Menschen verloren ihre Wohnungen. Ursache des Einsturzes sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Fehler beim Bau des U-Bahn-Schachtes in unmittelbarer Nähe des größten deutschen Kommunalarchivs. Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich warf dem angeklagten Polier der Baustelle vor, Schwierigkeiten systematisch vertuscht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft sieht neben dem Polier und dem Baggerführer auch vier für die Bauaufsicht zuständige Mitarbeiter der Baufirmen und der Kölner Verkehrsbetriebe in der Verantwortung. Sie hätten ihre Sorgfaltspflicht verletzt.

Bei einer Verurteilung drohen den Beschuldigten mehrjährige Haft- oder Geldstrafen. Für den Prozess setzte das Landgericht 126 Hauptverhandlungstage an. Wegen der Verjährungsfrist müsste ein Urteil bis zum Frühjahr 2019 fallen. (epd)

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