: Petry darf angeklagt werden
Verdacht des Meineids Der Sächsische Landtag hebt den Abgeordnetenschutz der AfD-Frontfrau auf
Hintergrund der kritisierten Aussagen Petrys im Wahlprüfungsausschuss ist das AfD-interne Vorgehen bei der Nominierung ihrer Kandidaten zur Landtagswahl 2014. Das ehemalige AfD-Vorstandsmitglied Arvid Samtleben hatte die Wahl angefochten, weil die AfD ihn von der Kandidatenliste gestrichen hatte. Nach seiner Auffassung geschah dies, weil er nicht bereit war, das übliche Vorabdarlehen von 3.000 Euro an seine Partei zu gewähren. Petry verstrickte sich bei ihrer Vernehmung unter Eid „in nicht unerhebliche Widersprüche“, begründete der Anwalt und Linken-Abgeordnete Schollbach seine Anzeige. Der Wahlprüfungsausschuss wies nach zweieinhalb Jahren den Einspruch Samtlebens zurück. Eine Bestätigung hätte Neuwahlen in Sachsen bedeutet.
Für den Fall einer Anklage und Verurteilung droht der AfD-Vorsitzenden eine Mindeststrafe von einem Jahr haft. Petry selbst begrüßte die Empfehlung des Immunitätsausschusses, der auch die AfD-Fraktion zustimmte. Sie könne so zu den Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen. „Das war bisher nicht möglich“, sagte sie auf Anfrage.
Über die parteiinternen Turbulenzen hinaus gerät die AfD neuerlich in den Ruch der Zusammenarbeit mit nationalistischen und ultrarechten Gruppierungen in Russland und Osteuropa. Nach Recherchen mehrerer Medien haben AfD-Funktionäre im Vorjahr in Berlin ein „Deutsches Zentrum für Eurasische Studien“ gegründet. Vertreter des Zentrums haben als „Wahlbeobachter“ in russisch annektierten ukrainischen Gebieten die Wahlergebnisse für unbedenklich erklärt. Protagonist Manuel Ochsenreiter nahm am vorigen Wochenende am Russland-Kongress der AfD Sachsen-Anhalt teil. Er soll enge Verbindungen zu dem Polen Mateusz Piskorski unterhalten, der unter dem Vorwurf der Spionage für Russland in polnischer Untersuchungshaft sitzt.
Michael Bartsch
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