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„Die Täter sitzen hier“

JUSTIZ Im NSU-Prozess beginnen nach mehr als vier Jahren die Plädoyers. Und die Bundesanwaltschaft lässt keinen Zweifel: Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten sind die Verantwortlichen für den NSU-Terror

Aus München Konrad Litschko

Es ist 12.03 Uhr, als Herbert Diemer an das Stehpult im Saal A 101 des Münchner Oberlandesgerichts tritt. Dieser Prozess habe die „heftigsten und infamsten Terroranschläge in Deutschland seit den Mordanschlägen der RAF“ verhandelt, sagt der Bundesanwalt. Das Motiv des NSU sei „der Wahn von einem ausländerfreien Land“ gewesen, und das Ziel, „einem widerwärtigen Naziregime den Boden zu bereiten“. Zehn Menschen seien dafür „willkürlich“ erschossen worden, nur wegen ihrer Herkunft. Möglichst viele weitere sollten bei zwei Bombenanschlägen sterben. Und, so schließt Diemer: „Die Täter sitzen hier auf unseren Bänken.“

Es sind starke Worte, die der Bundesanwalt am Dienstag formuliert. Und sie markieren einen Meilenstein. Mit ihnen beginnen die Plädoyers im NSU-Prozess. Nach 375 Verhandlungstagen, 815 befragten Zeugen. Nach mehr als vier Jahren Prozess.

„Anklage bestätigt“

Die Täter, die Diemer benennt, sitzen ihm gegenüber. Es sind: Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte. Ralf Wohlleben, der die Ceska-Mordwaffe besorgt haben soll. Carsten S., der sie dem Trio wohl überbrachte. André E., der den Untergetauchten von Anfang bis Ende zur Seite stand und ihnen Wohnmobile anmietete. Und Holger G., der ihnen Dokumente beschaffte. Und Diemer lässt keinen Zweifel daran, dass er sie für überführt hält. „Die Anklage wurde in allen wesentlichen Punkten bestätigt.“

Diemer, einer der erfahrensten Bundesanwälte, seit 25 Jahren in Karlsruhe, und seine zwei Kollegen – Anette Greger und Jochen Weingarten – hatten mit ihrer Anklage hoch gepokert. Zschäpe warfen sie alle NSU-Morde voll vor, obwohl sie an keinem Tatort gesehen wurde. Zuvor musste die Bundesanwaltschaft auch ihr Scheitern im Fall NSU einräumen. Jahrelang vermochte auch sie keinen Terror hinter den bundesweiten Morden erkennen, sah sich für die Mordserie nicht zuständig. „Unser 11. September“, nannte der einstige Generalbundesanwalt Harald Range einmal den NSU. Die Anklage in München, 488 Seiten stark, sie sollte ein umso deutlicheres Zeichen setzen.

Diemer knöpft sich nun gleich zu Anfang Beate Zschäpe vor. Als gleichwertige Täterin habe sie alle zehn NSU-Morde mitbegangen, sagt er. Morde an neun Gewerbetreibenden – Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat – und der Polizistin Michèle Kiesewetter. Sie, Zschäpe, habe auch die zwei Bombenanschläge in Köln mitverübt, auf einen von Deutschiranern betriebenen Lebensmittelladen und später mit einer Nagelbombe in der Keupstraße. Sie habe die 15 Raubüberfälle mitzuverantworten. Weil sie, so Diemer, gleichberechtiger Teil des Trios war.

Und als sich am 4. November 2011 Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem gescheiterten Banküberfall erschossen, habe Zschäpe den letzten Unterschlupf in der Zwickauer Frühlingsstraße in Brand gesetzt, ungeachtet der Menschen im Haus. Zuletzt noch verbreitete sie die Bekenner-DVD des NSU. Ein „zynisches“ Werk, so Diemer, in dem „die Opfer entehrt und verhöhnt“ wurden.

„Die Täter waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Sie waren es, die all dieses Unheil angerichtet haben, unterstützt von den vier hier Mitan­geklagten“

Bundesanwalt Diemer

Zschäpe hält ihren Blick fest auf Diemer, eine Regung lässt sie anfangs nicht erkennen. Nur ab und an schreibt sie Notizen auf einen Zettel. Später schüttelt sie leicht den Kopf. Diemers Ausführungen, sie sind für Zschä­pe der schlechtestmögliche Abschluss nach vier Jahren Beweisaufnahme. Ein Strafmaß fordert Diemer an diesem Tag nicht, noch nicht. Das folgt erst am Ende des Plädoyers, das Diemer mit einer Länge von 22 Stunden angab. Schon jetzt ist aber klar: Es kann seitens der Bundesanwaltschaft nur die Höchststrafe bedeuten. Lebenslänglich, womöglich mit besonderer Schwere der Schuld.

Zschäpes Rettungsversuch – das Brechen ihres jahrelangen Schweigens im Dezember 2015 – räumt wiederum Diemers Kollegin Anette Greger ab. Zschäpe hatte in einer schriftlichen Einlassung jede Beteiligung an den Taten zurückgewiesen. Diese seien allein von Mundlos und Böhnhardt begangen worden. Sie habe die Taten verurteilt, konnte sich aus Abhängigkeit aber nicht aus dem Trio lösen. Was Zschäpe dabei bestätigte: Dass alle Taten genau so, wie in der Anklage geschildert, stattfanden. Diemer und seine Kollegen gingen schon damals zufrieden aus dem Gericht.

Nun tut Greger die Einlassung ab: Zschäpes Version könne nicht stimmen. Es sei „nicht sehr glaubhaft“, dass Mundlos und Böhnhardt die Angeklagte bei sich geduldet hätten, wenn sich diese so sehr gegen die Taten verwehrt hätte, schon wegen des „enormen Entdeckungsrisikos“. Auch zeigten Fotos, wie Zschäpe nach den Taten „bestens gelaunt“ mit Mundlos und Böhnhardt in den Urlaub fuhr. Und vor dem Untertauchen war sie es, die für einen bewaffneten Kampf warb, sich selbst an Straftaten beteiligte und eine Luftdruckwaffe trug. Wann und weshalb sie von dieser Haltung abgerückt sein soll, diese Antwort sei Zschäpe im Prozess schuldig geblieben, sagt Greger.

„Schlachthausatmosphäre“

Die Oberstaatsanwältin ist überzeugt: „Die Taten hätten ohne sie nicht stattfinden können.“ Zschäpe täuschte Nachbarn einen normalen Alltag des Trios vor, führte die Finanzen. „Sie tarnte das System NSU ab.“ Am Ende hätten „zwei erfolglose Narzissten“ und die „Tochter zweier Zahnärzte“ das Land mit Terror überzogen, sagt Greger. Dass Zschäpe den Opferangehörigen dazu bis heute Antworten verweigere, sei eine vertane historische Chance.

Nach einer Stunde Vortrag protestiert Ralf Wohllebens Anwalt Wolfram Nahrath. Sein Mandant könne sich nicht mehr konzentrieren. Wohlleben habe das Mitschreiben abbrechen müssen, sich auch in einer Pause nicht erholen können, weil es in seiner Zelle stickig und laut sei. „Schlachthausatmosphäre“, so Nahrath. Richter Manfred Götzl ruft einen Gerichtsarzt herbei. Danach kann es weitergehen, jetzt mit mehr Pausen. Es ist ein aufgewärmter Streit. Noch am Vormittag drohte er die Plädoyers nochmals zu verzögern. Da hatte Götzl erneut abgelehnt, die Schlussworte auf Tonband aufzuzeichnen. Alle Verteidiger hatten dies gefordert. Für die Angeklagten, teils durch die U-Haft in ihrer Konzentrationsfähigkeit eingeschränkt, sei der lange Vortrag sonst kaum zu erfassen, so die Angeklagten. Götzl weist zurück auf die Verteidiger: Diese verfolgten für ihre Mandanten den Vortrag ja mit. Die Anwälte geben sich darauf geschlagen. Und Götzl bittet Diemer zum Plädoyer. So überraschend, dass der Bundesanwalt erst mal seine Notizen holen muss.

Der NSU-Prozess

Darum geht‘s: Die Anklage wirft dem Nationalsozialistischen Untergrund zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und fünfzehn Raubüberfälle vor. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe soll als Mitglied der Gruppe neben Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos voll für alle Taten verantwortlich sein. Mitangeklagt sind zudem Ralf Wohlleben, André E., Carsten S. und Holger G.

Das war: Seit Prozessauftakt am 6. Mai 2013 wurde 375 Tage verhandelt, wurden 815 Zeugen befragt und gut dreißig Befangenheitsanträge gestellt. Beate Zschäpe wird von fünf, die Terroropfer werden von mehr als sechzig Anwälten vertreten.

Das kommt: Vergangene Woche schloss der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Beweisaufnahme. Nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft stehen noch die Schlussworte Zschäpes sowie der Opferanwälte aus. Sie sind für September geplant. Im Herbst könnte das Urteil fallen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen neun weitere, bisher nicht angeklagte Personen. (ko)

Kritik muss die Bundesanwaltschaft derweil von den Opferanwälten einstecken. Als „Einzelphänomen“ stellten die Ankläger den NSU dar, als „begrenzte, kleine Gruppe“, kritisiert Sebastian Scharmer, Anwalt der Tochter des in Dortmund erschossenen Mehmet Kubașık. Weitere Tatbeteiligte würden nicht ermittelt, staatliche Mitverantwortung aus dem Verfahren herausgehalten. „Gamze Kubașık empfindet das als weiteren schweren Schlag. Das Aufklärungsversprechen ist gebrochen.“

Diemer ahnte diese Kritik. Gleich zu Beginn seines Plädoyers verwahrt er sich dagegen. Das Offenlegen von Helfern, das Aufklären möglicher staatlicher Fehler – das habe im Prozess nichts zu suchen, sagt er. „Das ist Aufgabe weiterer Ermittlungen. Diese klaren Strukturen müssen in einem Rechtsstaat eingehalten werden.“

Diemer geißelt auch die Spekulationen über weitere NSU-Mittäter, etwa im Fall der erschossenen Michèle Kiesewetter. Auch dass die Polizistin mehr als ein Zufallsopfer war, sei „haltlose Spekulation“, sagt Diemer. „Das sind Irrlichter, sind Fliegengesumme.“ Kiesewetter sei gestorben, weil sie Repräsentantin der verhassten Polizei war. Und: „Die Täter waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Sie waren es, die all dieses Unheil angerichtet haben, unterstützt von den vier hier Mitangeklagten.“

Für Diemer ist klar: Der Prozess sei seiner historischen Rolle gerecht geworden. Bis zum Urteil ist es noch ein weiter Weg. Dann erst werden Diemer, Greger und Weingarten wissen, ob sie recht behalten mit ihrer Anklage. Und Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten auch.

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