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Christian Rath ZUM URTEIL DES BUNDESSOZIALGERICHTSBeitragsrabatt ist keine Lösung

Die Förderung und Entlastung von Familien ist eine politische Frage. Daraus ein Rechtsproblem zu machen und auf das Bundesverfassungsgericht zu hoffen, ist typisch deutsch. Es ist deshalb zu begrüßen, dass das Bundessozialgericht nun keine verfassungsrechtliche Pflicht zur Bevorzugung von Eltern bei den Rentenbeiträgen postuliert hat.

Natürlich gibt es gute Gründe, Eltern bei der Sozialversicherung zu entlasten. So wie es im Steuerrecht Freibeträge für jedes Kind gibt, könnte dies auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Dass derzeit schon Kindererziehungszeiten bei der Rentenhöhe berücksichtigt werden, ist zwar auch gut, hilft den Familien aber wenig in der Phase, in der die Kinder klein sind und der Bedarf der Familien am größten ist.

Letztlich muss eine derartige Großreform aber der demokratisch legitimierte Bundestag beschließen, schließlich gibt es viele Arten, den Familien finanziell unter die Arme zu greifen.

Der Gang nach Karlsruhe („wir jammern nicht, wir klagen“), den der katholische Familienbund propagiert, taugt allenfalls, um Öffentlichkeit für die finanziellen Engpässe der Familien zu schaffen. Das zeigt der einzige bisher erreichte „Erfolg“. 2001 forderte das Bundesverfassungsgericht eine Ungleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung. Daraufhin erhöhte der Bundestag die Beiträge für Kinderlose um 0,25 Prozent. Von solchen symbolischen Differenzierungen können sich die Familien aber auch nichts kaufen. Trotzdem klagen der Familienbund und seine Aktivisten immer weiter und hofft auf weitere derartige „Erfolge“.

Auch Kinderarmut und Altersarmut lassen sich nicht über differenzierte Beiträge zur Rentenversicherung verhindern. Viel wichtiger sind hier aktive Arbeitsmarktpolitik und gute staatliche Kinderbetreuung. Aber Letzteres liegt vermutlich den Katholiken nicht so sehr am Herzen.

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