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Rasern droht nun Haft

Autorennen Der Bundesgerichtshof hebt Strafaussetzung für zwei Männer auf, die den Tod einer Studentin verschuldet hatten. Sie könnten doch noch ins Gefängnis wandern

Der Tatort in Köln, hier starb die junge Radfahrerin im April 2015 Foto: Henning Kaiser/dpa

aus Karlsruhe Christian Rath

Zwei Kölner Raser müssen eventuell doch ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihre Bewährungsstrafen aufgehoben. Sie hatten im April 2015 den Tod einer Radfahrerin verursacht. Das Urteil gilt als Signal gegen allzu milde Raser-Urteile.

Der Unfall geschah im Kölner Auenweg. Zwei junge Männer, Erkan F. und Firat M., waren abends mit ihren PS-starken Autos unterwegs zu den Rheinterrassen. Auf dem letzten Stück der Strecke lieferten sie sich ein spontanes Rennen. In einer Kurve verlor Erkan F. jedoch die Kontrolle über sein Fahrzeug und erfasste eine 19-jährige Studentin, die neben der Straße auf dem Radweg fuhr. Sie starb kurze Zeit später im Krankenhaus.

Das Landgericht Köln verurteilte die beiden Raser wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitstrafen von zwei Jahren (Erkan F.) und einem Jahr neun Monaten (Firat M.). Beide Strafen wurden jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, die jungen Männer müssen nur ins Gefängnis, wenn sie innerhalb der Bewährungszeit rückfällig werden. In Köln führte das milde Urteil zu großem Unmut.

Die Staatsanwaltschaft ging gegen die Entscheidung in Revision. Sie griff aber nur die Strafhöhe und die Aussetzung zur Bewährung an. Die Verurteilung wegen „fahrlässiger Tötung“ blieb unbeanstandet. Der BGH musste deshalb nicht entscheiden, ob stattdessen eine Verurteilung wegen Totschlags oder gar Mord richtig gewesen wäre.

Auch gegen die Strafhöhe hatte der BGH keine Einwände. Das Strafmaß sei „vertretbar“, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Beate Sost-Scheible. Das Landgericht habe die Strafhöhe „ausgesprochen sorgfältig und umfassend begründet“.

Aufgehoben wurde aber die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Zum einen sah der BGH „Begründungsmängel“ bei der Frage, ob „Milderungsgründe von besonderem Gewicht“ vorlagen. Solche besonderen Gründe sind neben einer guten Sozialprognose erforderlich, wenn eine Strafe von mehr als einem Jahr ausgesetzt wird. Das Landgericht hatte sich dar­auf bezogen, dass die Männer den Tod der Radfahrerin nur fahrlässig verursacht hätten. Das hielt der BGH aber nicht für ausreichend, denn beim Wettrennen und beim aggressiven Fahren hätten die beiden durchaus vorsätzlich gehandelt.

Außerdem habe das Landgericht nicht genügend erörtert, wie sich die Bewährungsstrafen auf das „allgemeine Rechtsempfinden“ der Bevölkerung auswirken. Das wäre aber notwendig gewesen, so Sost-Scheib­le, nachdem sich „in Köln und an anderen Orten“ tödliche Raserunfälle gehäuft hatten.

In Köln hatte das milde Urteil für die Raser zu großem Unmut geführt

Am Landgericht Köln muss nun eine andere Strafkammer erneut über die Strafaussetzung entscheiden. Dann wird aber nur noch über die Bewährung verhandelt. Firat M.s Anwalt Sebastian Schölzel hofft, dass sein Mandant erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird: „Je länger er nach dem Urteil straffrei gelebt hat, umso besser ist seine Legalprognose.“

Wohl erst im Herbst wird der BGH ein Urteil prüfen, das das andere Extrem der Rechtsprechung darstellt. Des Landgericht Berlin hatte im Februar zwei Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Erst vorige Woche hat der Bundestag das Strafrecht verschärft. Wer an „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ teilnimmt, muss künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen – auch wenn niemand zu Schaden kommt. Stirbt ein Mensch, steigt die Höchststrafe auf zehn Jahre. (Az.: 4 StR 415/16)

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