Richard Rother über das aufgehobene Raser-Urteil von Köln
: Sie wussten, was sie tun

Rasend schnell ging das nicht. Vor mehr als zwei Jahren lieferten sich zwei junge Raser in Köln ein illegales Rennen auf der Straße – das eine 19-jährige Radfahrerin mit dem Leben bezahlen musste. Hinter Schloss und Riegel sind die Täter, die wussten, was sie tun, bis heute nicht. Immerhin hat nun der Bundesgerichtshof das milde Urteil des Kölner Landgerichts aufgehoben – und damit den Weg frei gemacht für eine höhere Strafe. Das war höchste Zeit.

Denn in Politik und Gesellschaft hat ein bemerkenswerter Bewusstseinswandel stattgefunden. Illegale Rennen in den Städten werden nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet, sondern als ernste Straftat. So sieht es auch das Amtsgericht Saarlouis, das gestern einen Raser, der eine 14-Jährige totfuhr, für drei Jahre hinter Gitter schickte. Die Politik hat ebenfalls reagiert und die Strafen für die Raserei verschärft.

Dass es trotzdem keine Debatte über die legale Raserei auf deutschen Autobahnen gibt, mag viele verwundern – zumal ein Tempolimit nicht nur eine zivilisierende Wirkung im Verkehrsalltag, sondern auch etliche umweltpolitische Vorteile brächte. Dennoch ist es etwas anderes, mit Tempo 90 durch eine enge Innenstadtkurve zu brettern oder doppelt so schnell über eine wenig befahrene dreispurige Autobahn.

Interessanterweise finden die illegalen Rennen, bei denen Raser ihre frisierten Autos vorführen, meist nicht auf der Autobahn statt. Der Grund ist einfach: Dort gibt es keine Kreuzungen mit roter Ampel, die man als Startlinie eines Rennens nutzen kann. Erst die extreme Beschleunigung und der Geschwindigkeitsrausch, der sich in engen Straßen und Kurven schneller einstellt als auf der Autobahn, geben den Kick, den die Raser brauchen. Mit dieser Sucht lässt sich im Übrigen eine Menge Profit machen – von Autoteileherstellern über die Tuningwerkstätten bis zu den Entwicklern entsprechender Computerspiele. Von einem Bewusstseinswandel ist hier leider noch nichts zu spüren.

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