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SPD-Politiker über Facebook-Gesetz„Legale Posts wiederherstellen“

SPD-Politiker Fechner kündigt Rechts­ansprüche gegen soziale Netzwerke für Bürger an. Damit reagiert seine Partei auf bestehende Kritik am NetzDG.

Hassbotschaften bei Facebook ohne Konsequenzen? Das soll sich mit dem NetzDG ändern Foto: reuters
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Fechner, Sie wollen Betroffenen helfen, wenn legale Meinungsäußerungen von Facebook gelöscht werden. Was ist konkret geplant?

Johannes Fechner: Betroffene Bürger sollen einen Rechtsanspruch gegen soziale Netzwerke erhalten. Sie können dann verlangen, dass ein zu Unrecht gelöschter Post wiederhergestellt wird.

Würde das auch für Hetze gelten, die gerade noch legal ist?

Ja, der Maßstab soll das staatliche Recht sein, nicht ein Unternehmensstandard.

Und wer entscheidet, ob eine Meinungsäußerung noch legal ist?

Wenn ein Nutzer meint, sein Kommentar sei zu Unrecht gelöscht worden, müsste er das soziale Netzwerk darauf hinweisen. Und wenn das Netzwerk keine Abhilfe schafft, könnte der Nutzer zu einem staatlichen Gericht gehen und klagen.

Ist das ein Plan der SPD oder der Koalition?

Das ist ein Plan der SPD, der von unserem derzeitigen Koalitionspartner CDU/CSU genau so gesehen wird. Diesen Plan wird also wohl jede Regierung nach der Bundestagswahl umsetzen. Probleme könnte es allenfalls mit der FDP geben, weil diese eher die Interessen der Internetwirtschaft vertritt.

Bild: Susie Knoll
Im Interview: Johannes Fechner

ist rechtspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag. Beruflich ist er als Rechtsanwalt tätig.

Am Freitag wurde im Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen, warum hat die Koalition die geplante Regelung nicht gleich eingebaut?

Das hätten wir gerne gemacht. Aber wenn wir in das Gesetz eine neue Pflicht für Unternehmen eingefügt hätten, dann hätten wir das Gesetz bei der EU neu notifizieren müssen. Wir hätten dann erneut drei Monate warten müssen, ob es Bedenken der EU-Kommission oder anderer EU-Staaten gibt. Das Gesetz hätte also nicht mehr in dieser Wahlperiode verabschiedet werden können.

Warum hat die Bundesregierung den Korrekturanspruch nicht von Anfang an im Gesetz verankert?

Bitte erinnern Sie sich: Wir haben das NetzDG gemacht, weil die sozialen Netzwerke zu wenig löschen, nicht weil sie zu viel löschen. Ständig haben die Bürger erlebt, dass sie Facebook und Co. auf strafbare Hassbotschaften hinweisen und nichts passiert. Deshalb verlangen wir mit dem NetzDG nun, dass die Netzwerke ein funktionierendes Beschwerdemanagement einrichten. Allerdings befürchten nun Teile der Internetcommunity, dass die Netzwerke künftig vorsichtshalber alle Kommentare löschen, über die sich jemand beschwert, also auch legale Kommentare. Auf diese weit verbreitete Sorge reagieren wir – auch wenn ich persönlich diese Sorge für unbegründet halte.

Warum warten Sie nicht einfach ab, ob Facebook künftig wirklich zu viel löscht?

Das könnten wir. Aber wenn die Sorge um die Meinungsfreiheit so weit verbreitet ist, dann ist es sinnvoller, schnell zu reagieren.

Können sich Nutzer heute noch nicht dagegen wehren?

Nach meiner Rechtsauffassung muss Facebook heute schon legale Kommentare stehen lassen. Das ist eine ungeschriebene Pflicht aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden. Wenn soziale Netzwerke in den AGB auf strengere „Communitystandards“ verweisen, ist das eine unzulässige Klausel. Bisher gibt es aber noch keine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Es bringt daher mehr Rechtssicherheit, wenn wir den Restore-Anspruch für unzulässig gelöschte Kommentare ausdrücklich ins Gesetz ­schreiben.

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4 Kommentare

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  • Man verabschieded also ein unfertiges Gesetz nur um eine Marke zu setzen.

    Das hat mit dem sensiblen Prozess der Gesetzgebung nur noch bedingt etwas zu tun.

  • Eine Überprüfung eines Posts sollte von dem Staat:



    a.) in spätestens 3 Tagen erledigt sein (bei der schnelllebigkeit der Themen angemessen)



    b.) für den Bürger kostenlos sein!

     

    Kommentar gekürzt, bitte halten Sie sich an die Netiquette.

    Die Moderation

  • "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…)"

     

    Und wenn jemand mal an diesem Recht gehindert worden sein sollte "könnte der Nutzer zu einem staatlichen Gericht gehen und klagen."

     

    Danke, Herr Fechner, tolle Regelung, so muss Meinungsfreiheit aussehen. Merkwürdig, dass das nicht gleich im Grundgesetz steht.

  • Super, erst wird die Meinungsfreiheit per Gesetz privatisiert und dann muss ich vor Gericht gehen um dieses Grundrecht auch zu erhalten.

    Und dieses Minimalrecht bekommen wir auch nur, wenn nach der Wahl noch Interesse besteht. Die Ausrede, es hätte sonst zu lange gedauert, ist mehr als fadenscheinig!