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Linke kritisiert Husch-Husch im Bundestag

Gesetzgebung Wichtiges Thema, aber: Verbänden bleibe zu wenig Zeit, Stellung zu nehmen

BERLIN taz | Im Februar brachte die Bundesregierung das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht auf den Weg. Im Kern geht es darum, AusländerInnen leichter in Abschiebehaft zu nehmen und zu überwachen. Nachdem die ParlamentarierInnen den Entwurf im März in erster Lesung beraten hatten, sollten auch Verbände sich äußern und übten zum Teil scharfe Kritik. Viel Zeit, sich eine Meinung zu bilden, hatten sie allerdings nicht: Gerade mal zwei Werktage inklusive Samstag betrug die Frist zur Abgabe der Stellungnahme.

Es ist nicht unüblich, dass sich InteressenvertreterInnen zeitnah zu brisanten oder kontrovers diskutierten Gesetzentwürfen äußern sollen. Das zeigt die Antwort der Regierung auf eine Frage der parlamentarischen Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte. Sie hatte sich nach den Fristen zu Gesetzentwürfen der Regierung erkundigt. Aus der Liste, die der taz vorliegt, geht hervor, dass Verbänden beim Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vier Tage Zeit blieben, ihre Sicht einzubringen. Ebenso kurz war die Frist beim Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Die Beteiligung von Verbänden an Gesetzgebungsverfahren ist gängige Praxis und soll, so eine Expertise des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dem federführenden Ressort Gelegenheit geben, „die Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen“. Fristen gibt es nicht. Sitte meint jedoch: „Eine Frist von mindestens zehn Werktagen sollte eingehalten werden, damit Verbände und NGOs ihr demokratisches Recht vollumfänglich wahrnehmen können.“ Sonst entstehe der Eindruck, auf die Meinung dieser außerparlamentarischen PartnerInnen werde kein Wert gelegt und Kritik im Vorhinein ausgeschlossen. Anna Lehmann

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