Bundesrat stimmt Gesetzen zu: Frauen dürfen mehr wissen
Ab sofort haben Arbeitnehmerinnen ein Recht darauf, zu erfahren, was ihre Kollegen verdienen. Im Bundesrat ging es zudem um die elektronische Fußfessel.
Das Gesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern einen Auskunftsanspruch erhalten. Wenn sie dabei erfahren, dass mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts bei gleichwertiger Leistung mehr verdienen als sie selbst, können sie eine Gehaltserhöhung verlangen.
Arbeitgeber mit mehr als 500 Angestellten werden in dem Gesetz zusätzlich aufgefordert, die Entgeltgleichheit in ihrem Betrieb regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen einzuleiten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag im Jahr 2016 der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen mit 16,26 Euro im gesamten Arbeitsmarkt um 21 Prozent niedriger als der von Männern (20,71 Euro).
Auf der Tagesordnung im Bundesrat stand auch das Thema Recycling. Das Verpackungsgesetz, um das jahrelang gestritten wurde, passierte am Freitag die letzte Hürde im Bundesrat. Ab 2019 müssen Geschäfte ihre Kunden demnach über Schilder am Regal darüber informieren, wo Mehrwegflaschen stehen. Damit will Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) den Anteil von Mehrweg-Verpackungen steigern, der seit Jahren sinkt. Ab 2019 wird auch die Pfandpflicht unter anderem auf Fruchtnektar-Schorlen ausgeweitet.
„Gaffen“ wird bestraft
Künftig gibt es mehr Einsatzmöglichkeiten für die elektronische Fußfessel. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg dafür frei, sogenannte „Gefährder“ nach der Haftentlassung mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. Anders als bisher darf das Instrument dann beispielsweise zum Einsatz kommen, wenn jemand wegen schwerer Staatsschutzdelikte hinter Gittern saß. Zudem kann die Überwachungsmaßnahme künftig schon nach einer zweijährigen Haftstrafe angeordnet werden und nicht erst wie bisher nach drei Jahren Gefängnis.
Seit 2011 gibt es bereits die Möglichkeit, rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualverbrecher auf diesem Weg zu überwachen. Nun sollen so auch potenzielle Terroristen besser kontrolliert und gegebenenfalls vom Besuch bestimmter Orte abgehalten werden.
Schärfer vorgagangen werden soll in Zukunft auch bei Angriffen auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute. Der Bundesrat billigte am Freitag ein entsprechendes Gesetz der großen Koalition ohne Änderungen. In Zukunft drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt auch für Übergriffe gegen Einsatzkräfte bei Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen.
Zudem stellt das Gesetz auch das „Gaffen“ an Unfallstellen oder das Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift „Behinderung von hilfeleistenden Personen“. 2016 wurden nach Regierungsangaben über 71 000 Polizisten Opfer von Gewaltdelikten, 11,2 Prozent mehr als im Jahr davor.
„Mutterschutz wird zeitgemäßer“
Ausgeweitet hat der Bundesrat aber nicht nur Bestrafendes – er hat am Freitag auch dem Gesetz zur Reform des Mutterschutzes zugestimmt. Damit können künftig auch Schülerinnen und Studentinnen die Regelung in Anspruch nehmen. Es gilt also auch für sie eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, und das achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung.
Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich die anschließende Schutzfrist auf zwölf Wochen. Für Frauen mit einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche gibt es künftig einen Kündigungsschutz. Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt.
Zudem können Frauen auf eigenen Wunsch auch länger bis zur Geburt arbeiten. Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, falls die Betroffene das möchte. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte dazu: „Der Mutterschutz wird somit zeitgemäßer und passt sich den modernen Anforderungen an.“
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