: Maas will Justiz-Trojaner
Strafverfolgung Die Polizei soll künftig private Festplatten mit Spionagesoftware ausspähen dürfen
Die Quellen-TKÜ zielt auf verschlüsselte Kommunikation, zum Beispiel Internet-Telefonate oder Messenger-Dienste wie WhatsApp. Verschlüsselte Kommunikation kann nicht wie üblich auf dem Übertragungsweg überwacht werden. Deshalb muss die Polizei vor der Verschlüsselung zugreifen – im Telefon oder im Computer, also an der Quelle. Die Quellen-TKÜ mittels Spionagesoftware (Trojaner) soll künftig immer dann möglich sein, wenn auch bisher Telefonate oder E-Mails überwacht werden durften.
Die Onlinedurchsuchung geht noch weiter. Hier greift der Polizeitrojaner nicht nur auf laufende Kommunikation zu, sondern überspielt auch den Inhalt der Festplatte ganz oder teilweise an die Polizei. Das Bundesverfassungsgericht hat die Onlinedurchsuchung 2008 grundsätzlich gebilligt.
Zur Gefahrenabwehr ist die Onlinedurchsuchung allerdings nur zum Schutz „überragend wichtiger Rechtsgüter“ möglich. Das Bundeskriminalamt hat die Befugnis zur Onlinedurchsuchung zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus schon seit 2009.
Auch zur Strafverfolgung hat Karlsruhe die Onlinedurchsuchung damals zugelassen, dafür aber noch keine Vorgaben gemacht. Der Vorschlag von Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht nun vor, dass die Ausspähung der Festplatte immer dann zulässig ist, wenn auch die Wohnung verwanzt werden dürfte (großer Lauschangriff). Das betrifft 27 Deliktsgruppen, vom Völkermord bis zur Verleitung zum missbräuchlichen Asylantrag.
Der „Formulierungsvorschlag“ des Justizministers soll in eine große Reform der Strafprozessordnung eingebaut werden, deren Entwurf das Bundeskabinett im Dezember beschlossen hat. Der Bundestag soll die Reform bereits im Juni beschließen. Christian Rath
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