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Sonnenstrom für Mieter kommt

Energie Bundeskabinett bringt Gesetz auf den Weg. Kritik an Begrenzung

BERLIN taz | Von Solarstrom sollen künftig auch Mieter profitieren können. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der einen Zuschuss für Strom vorsieht, der auf einem Gebäude produziert wird und an Mieter im eigenen Haus verkauft wird. Bisher ist der Verkauf von Solarstrom an Mieter in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich, weil dabei – anders als beim Verbrauch durch Hauseigentümer selbst – die EEG-Umlage in vollem Umfang fällig wird. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.

„Mit der Förderung von Mieterstrom beteiligen wir die Mieter direkt an der Energiewende“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries zur Begründung. Allerdings gibt es für die Förderung eine Reihe von Einschränkungen: Der Solarstrom muss unmittelbar im Gebäude verbraucht werden; die Forderung der Erneuerbaren-Branche nach einer sogenannten Quartiers-Lösung, bei der Strom auch an unmittelbare Nachbarn weitergegeben werden kann, lehnte die Regierung ab. Auch muss das Gebäude zu mindestens 40 Prozent zum Wohnen genutzt werden. Zudem ist die Förderung pro Jahr auf Anlagen mit einer Gesamtleistung von 500 Megawatt begrenzt.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft und Ökostromanbieter wie Lichtblick und Naturstrom, die schon vereinzelte Mieterstromanlagen betreiben, sehen das Gesetz im Grundsatz dennoch positiv. Kritik kam von den Grünen. „Wie so oft springt die Bundesregierung mit ihrem Mieterstromgesetz zu kurz“, kritisierte die energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden. Vor allem die Begrenzung auf einzelne Gebäude sei problematisch. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft lehnt den Entwurf ab; er fürchtet zusätzliche Kosten für die übrigen Stromkunden. Malte Kreutzfeldt

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