Gegen 130.000 Unterschriften

BrandenburgRot-Rot lehnt weiterhin die Volksinitiative gegen die Kreisreform ab

Die Volksinitiative gegen die geplante Kreisreform wird im Landtag wohl wie erwartet abgelehnt werden. Zwar signalisierten Vertreter der Regierungsfraktionen von SPD und Linken am Dienstag ein Entgegenkommen in zwei von drei Punkten der Initiative. Bei dem wesentlichen Anliegen – die Struktur der Landkreise und kreisfreien Städte nicht gegen deren Willen zu verändern – bleibt es aber bei einer Ablehnung.

„Wir haben einen Gestaltungsanspruch für dieses Land, wir sehen die Notwendigkeit der Reform, und deshalb können wir dem nicht zustimmen“, sagte der kommunalpolitische Sprecher der SPD, Daniel Kurth. Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte sollen aber im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Auch die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Kommunen werde weiter gefördert, hieß es.

An diesem Donnerstag wird der Innenausschuss seine Empfehlung für den Umgang mit der Volksinitiative abgeben. In der kommenden Woche tagt der Hauptausschuss dazu, bevor das Thema im Mai-Plenum behandelt wird.

Knapp 130.000 Unterschriften waren gegen die Kreisreform zusammengekommen. CDU, BVB/Freie Wähler und AfD lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Sie halten die Reform für unnötig und befürchten unter anderem, dass die Wege zur Verwaltung zu lang werden.

Neben der Koalition wollen dagegen auch die Grünen, die Bedarf für Veränderungen sehen, die Initiative ablehnen. Die kommunalpolitische Sprecherin Ursula Nonnemacher warf den Gegnern der Reform vor, gar nicht auf Kompromiss­angebote der Regierung einzugehen.

Im Zusammenhang mit der geplanten Neufassung der Aufgaben und des Zuschnitts der Landkreise und kreisfreien Städte will Rot-Rot unterdessen die achtjährige Amtszeit einiger Landräte verlängern. Nach einem eigenen Gesetzentwurf könnten Verwaltungschefs, deren Amtszeit noch vor den Kommunalwahlen 2019 endet, ihren Posten bis zu diesem Termin behalten. Wollen die Amtsinhaber nicht verlängern, könnten für die Übergangszeit Nachfolger von den Kreistagen gewählt werden. Als dritte Möglichkeit könnte der Stellvertreter die Landratsaufgaben bis zu den Kommunalwahlen übernehmen. Betroffen von dieser Regelung wären derzeit sechs der 14 Kreise. Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf zur Kreisreform im Mai vorgelegt wird. (dpa)