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Dummschwätzer oder Terroristen?

Justiz Auch in München wird über Rechtsterrorismus verhandelt. Und eine Anklage gegen eine Gruppe sogenannter Reichsbürger steht bevor

DRESDEN taz | Es war ein Großeinsatz: Ende Januar rückte die Polizei auf Geheiß der Bundesanwaltschaft bei dem 66-jährigen „Reichsbürger“ Burghard B. im baden-württembergischen Schwetzingen an. Auch sechs andere Beschuldigte in fünf weiteren Bundesländern wurden durchsucht.

Der Vorwurf: Eine rechtsterroristische Vereinigung habe die Gruppe gebildet und bereits Pläne gefasst, Polizisten, Flüchtlinge und Juden anzugreifen.

Nach Informationen, die der taz vorliegen, sieht die oberste Anklagebehörden Deutschlands die Vorwürfe inzwischen erhärtet. Sie bereitet derzeit eine Anklage wegen Rechtsterrorismus vor. Es wäre die nächste nach dem Fall Freital.

Auch hier wäre es ein Signal: Im Oktober 2016 hatte ein Reichsbürger in Bayern bei einem Polizeieinsatz einen Beamten erschossen. Bundesinnenminister Thomas de Mai­zière (CDU) kündigte darauf ein verschärftes Vorgehen gegen das Milieu an. Eine Terroranklage gegen die Gruppe von Burghard B., der im Internet offen mit Gewalt gedroht hatte, würde ein entsprechendes Zeichen setzen.

Seit dem Auffliegen des Nationalsozialistischen ­Untergrunds (NSU) 2011 gab es neben Freital bisher nur eine Anklage wegen Rechtsterrorismus: gegen die „Oldschool Society“. Seit April 2016 wird den drei Männern und einer Frau aus Sachsen, Bayern und Nordrhein-West­falen vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gemacht. Ihnen wird vorgeworfen, Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte geplant zu haben, mit Brand- und Nagelbomben.

Inzwischen steht die Urteilsverkündung kurz bevor. Die Verteidiger forderten in ihren Plädoyers Freisprüche für die Angeklagten: Die Anschlagspläne seien nur Dummschwätzereien gewesen. Die Bundesanwaltschaft plädierte dagegen auf Haftstrafen von viereinhalb bis sieben Jahren.

Auch in München wird seit fast vier Jahren der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte verhandelt. Zuletzt wurde eine wichtige Etappe genommen: Die Richter schlossen die Anhörung des Psychiaters Henning Saß ab, der ­Zschäpe in einem Gutachten volle Schuldfähigkeit attestierte.

Am Dienstag forderte Richter Manfred Götzl die Prozessbeteiligten auf, alle noch offenen Anträge bis zum 14. März zu stellen. Im Anschluss könnten die Plädoyers beginnen. Konrad Litschko

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