Einträglicher Straf-rechtskommentar

Bundesgerichtshof BGH-Richter verdienen eher wenig Geld nebenbei. Mit einer Ausnahme

Viele Nebeneinkünfte liegen unter 10.000 Euro pro Jahr

KARLSRUHE taz | Bettina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH), hat die Nebeneinkünfte von Bundesrichtern verteidigt. In aller Regel seien diese „unproblematisch“.

Die Diskussion wurde jüngst durch eine kleine Anfrage der Grünen ausgelöst. Diese ergab, dass im Jahr 2016 ein Bundesrichter allein 275.400 Euro mit Nebentätigkeiten verdiente.

Der Name wurde zwar nicht genannt, aber Fachkreise gehen davon aus, dass es sich dabei um Thomas Fischer, den Vorsitzenden des Zweiten BGH-Strafsenats handelt. Er verfasst den wichtigsten Strafrechtskommentar, der jährlich in neuer Auflage erscheint. Außerdem schreibt er eine wöchentliche Kolumne bei zeit.de.

Beim Jahrespresseempfang des BGH nannte Limperg nun Zahlen, die den Eindruck relativieren. „Nur 92 von 135 BGH-Richtern haben überhaupt entgeltliche Nebentätigkeiten“, sagte Limperg. Die Einnahmen aus solchen Nebentätigkeiten lägen im Schnitt auch unter 10.000 Euro pro Jahr.

Entgeltliche Nebentätigkeiten der BGH-Richter müssen von der BGH-Präsidentin genehmigt werden, außer es geht um wissenschaftliche Tätigkeiten. Aber auch diese müssen ihr „angezeigt“, also gemeldet werden. Sie kann diese vor allem dann untersagen, wenn Interessenkonflikte drohen oder der Richter nicht mehr genug Zeit für die Rechtsprechung hat. Bisher gab es aber nur maximal eine Ablehnung pro Jahr, teilte Limperg mit, in etwa fünf Fällen pro Jahr habe sie „Nachfragen“. Ein typischer Ablehnungsgrund sei, wenn eine Großkanzlei einen BGH-Richter zu einem Vortrag nur vor eigenen Anwälten einlade.

Die Überlastung des Bundesgerichtshofs liege nicht an den Nebentätigkeiten, die Richter außerhalb der Dienstzeit erledigen, sondern vor allem an der Zunahme von Nichtzulassungs-Beschwerden. Die meisten Nebentätigkeiten seien sogar gesellschaftlich erwünscht, etwa wenn BGH-Richter als Prüfer oder in der Fortbildung von Anwälten und anderen Richtern tätig seien. Auch Vorträge und Diskussionen in der Fachöffentlichkeit seien sinnvoll, so Limperg, „Richter sollen ja aus ihrem Elfenbeinturm herauskommen.“

Nach taz-Informationen wird Thomas Fischer demnächst ohnehin am BGH ausscheiden. Er hat beantragt, ihn zum 30. April in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Der Termin liegt kurz nach seinem 64. Geburtstag. Möglicherweise hat dieser Schritt gesundheitliche Gründe. Fischer war zuletzt oft krank. Für die Öffentlichkeit war dies aber nicht ersichtlich, denn Fischers zeit.de-Kolumne war nie ausgefallen. CHRISTIAN RATHMeinung + Diskussion