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RECHTSEXTREM Die Bundesregierung prüft, ob der NPD die Staatsgelder gekappt werden könntenDann eben über Kohle

NPD: nicht verboten, aber bald pleite? Foto: F. Hormann/nordlicht

Aus Berlin Konrad Litschko

Die Gruppe der Abteilung V des Bundesinnenministeriums nahm schon kurz nach dem Urteilsspruch in Karlsruhe ihre Arbeit auf. Der Auftrag der Rechtsexperten: prüfen, wie man der NPD die Staatsgelder kappen kann.

Der Tipp kam von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Nach der Ablehnung des NPD-Parteiverbots diese Woche sagte er, es sei nun am Gesetzgeber, zu entscheiden, ob nicht auch „andere Reaktionsmöglichkeiten“ möglich seien: „wie zum Beispiel der Entzug der staatlichen Finanzierung“. Das würde die NPD hart treffen: 1,3 Millionen Euro erhielt die NPD zuletzt 2015 – was sich selbst über drastisch erhöhte Mitgliedsbeiträge und Spenden kaum ausgleichen ließe.

Der Plan indes ist alt. Bereits 2007 hatte die Innenministerkonferenz eine Grundgesetzänderung diskutiert, um die Parteienfinanzierung für die NPD einzuschränken – die Debatte verlief im Sande. Das Problem: Das Grundgesetz spricht den Parteien nach Artikel 21 einen hohen Schutz zu, für alle gilt ein Gleichbehandlungsprinzip.

Der Wissenschaftliche Dienst im Bundestag kam jedoch 2013 zu dem Schluss, dass eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel, die staatliche Parteienfinanzierung einzuschränken, mit dem Gesetz „vereinbar“ wäre. Schon 2008 hatte auch ein Gutachten des Staatsrechtlers Volker Epping, beauftragt vom Land Niedersachsen, Gleiches befunden. Epping erklärte den Ausschluss aus der Parteienfinanzierung für möglich, wenn man sich auf das Prinzip der „wehrhaften Demokratie“ beruft. Voraussetzungen seien allerdings „konkrete Bestrebungen einer Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“.

Die Verfassungsrichter haben dafür nun die Grundlage geschaffen: Mit deutlichen Worten erklärten sie die NPD als verfassungsfeindlich; deren Politik sei „mit dem Demokratieprinzip unvereinbar“. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte darauf, die „Handlungsspielräume“ bei der Parteienfinanzierung für die NPD würden nun „sorgfältig geprüft“. Auch Justizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig (beide SPD) unterstützen den Plan.

„Wir wollen noch in dieser Wahlperiode das Grundgesetz ändern“

Christine Lambrecht, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion

Gerade die SPD drückt nun aufs Tempo. Die Bundestagsfraktion kündigte an, „so schnell wie möglich“ einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. „Wir wollen noch in dieser Wahlperiode das Grundgesetz ändern“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht. Sie sei „zuversichtlich“ die dafür nötige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu bekommen. Die Frage nur bleibt: Wer entscheidet am Ende, welcher Partei die Staatsgelder entzogen werden?

Staatsrechtler Epping schlug dafür den Bundestagspräsidenten vor, andere nannten das Bundesinnenministerium. Seyda Emek, Staatsrechtlerin an der Columbia University, hält diese Frage nach dem jetzigen Urteil aus Karlsruhe für geklärt: Das Bundesverfassungsgericht selbst kann, eine entsprechende Gesetzesänderung vorausgesetzt, künftig diese Entscheidung treffen. „Dann hätten die Richter in einem Verfahren wie gegen die NPD nicht nur die Wahl zwischen Verbot und Nichtverbot, sondern könnten abgestuft auch andere Sanktionen verhängen.“

Der NPD ist der Ernst der Lage klar. Es gehe nun darum, „sich einer unliebsamen politischen Konkurrenz über ihre Austrocknung zu entledigen“, kritisierte NPD-Chef Frank Franz. Die anderen Parteien seien „grottenschlechte Verlierer“. Bundesjustizminister Maas hielt dagegen: Steuergelder für die NPD seien „eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze“.

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