: Höchststrafe für die NPD
URTEIL Nicht wichtig genug: Karlsruhe lehnt Verbot der rechtsextremen Partei ab, weil sie zu wenig Relevanz habe
Möglicherweise muss die Partei aber bald mit einem Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung rechnen. Die Richter stellten zwar klar, dass das „Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Form“ jede Behinderung einer nicht verbotenen Partei verbiete. Doch dann folgt im Urteil der Hinweis, dass der „verfassungsändernde Gesetzgeber“ ja durchaus das Grundgesetz ändern könne. Das heißt, Bundestag und Bundesrat könnten mit Zweidrittelmehrheit beschließen, dass verfassungswidrige Parteien, die mangels Relevanz nicht verboten werden, kein Geld vom Staat mehr bekommen. 2015 hatte die NPD Anspruch auf über eine Million Euro. Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, forderte umgehend, die NPD müsse jetzt finanziell „ausgetrocknet“ werden. chr
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