Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck: Erneut vor Gericht
Mehrfach vorbestraft, muss Ursula Haverbeck nun wieder vor Gericht erscheinen. Schon drei Mal in diesem Jahr wurde sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
DETMOLD epd | Die mehrfach vorbestrafte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss sich am 16. Dezember erneut vor dem Amtsgericht Detmold wegen Volksverhetzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die mittlerweile 88-Jährige aus Vlotho erhoben, weil sie in einem veröffentlichten Schreiben an Gericht und Presse den Völkermord an den europäischen Juden in der NS-Zeit weiterhin leugnet und verharmlost, wie der Direktor des Amtsgerichtes, Michael Wölfinger, am Donnerstag dem epd sagte.
Die betagte Holocaust-Leugnerin stand bereits mehrmals wegen Volksverhetzung vor Gericht. Erst im November wurde sie zum dritten Mal in diesem Jahr zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, als das Amtsgericht Verden bei Bremen eine Haft von zweieinhalb Jahren verhängte. Keiner der Gerichtsentscheide ist bislang rechtskräftig, weil Haverbeck jeweils Berufung eingelegt hat.
In dem neuen Verfahren bezieht sich die Staatsanwaltschaft Detmold auf einen Auftritt Haverbecks im September vor dem Amtsgericht. Das hatte sie damals zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie in einem Brief an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller (SPD) behauptet hatte, das KZ Auschwitz sei kein Vernichtungslager, sondern nur ein Arbeitslager gewesen.
Am Verhandlungstag im September hatte die 88-Jährige an die im Gerichtssaal anwesenden Pressevertreter ein Schreiben mit dem Titel „Einlassung zur Hauptverhandlung“, in dem sie den Holocaust leugnet, sowie eine Zeitschrift mit rechtsextremen Inhalten verteilt. Diese Schriften legte Haverbeck auch auf den Richtertisch und auf den Tisch der Staatsanwaltschaft, während die sich zur Besprechung zurückgezogen hatten, wie der Gerichtsdirektor Wölfinger erklärte. Er nannte Haverbeck eine „Überzeugungstäterin“.
Leser*innenkommentare
AnonymityMatters
Primär Arbeitslager oder primär Vernichtungslager? Nur die Frage bedeutet Volksverhetzung und den sozialen tot. Meine Deutsch- und Geschichtslehrer haben immer hinzugefügt, Geschichte wird von Siegern geschrieben, bildet euch eure eigene Meinung. Ich hätte vielleicht mehr Fernsehen schauen müssen, dann hätte meine Erziehung wohl auch geklappt. Hut ab, Frau Haverbeck!
33293 (Profil gelöscht)
Gast
@AnonymityMatters was soll der wirre Post bedeuten? wieso Hut ab? Ironie oder Ernst? ich meine Sie sollten Ihren Hut aufbehalten!
van Houten Susann
Richtig so! Ich sage nur: "Schämen Sie sich, Frau Haverbeck!"
Wie kann man FAKTEN!! verleugnen.
Wie kann man KZ´s als harmlose Arbeitslager "verkaufen" wollen, wo systhematisch Menschen! (Zigeuner, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Juden...Widerstandskämpfer...etc.pp.)durch Hunger! Mißhandlung.., umgekommen sind. Pfui!
nzuli sana
Es empfiehlt sich noch weitere "Ludendorffer" ins Visier zu nehmen.
Der Ludendorff-Bund für Gotterkenntnis ist in Niedersachsen eine Sekte mit Arierkult, parallele Ideologie auch bei den Bund Deutscher Unitarier (Sigrid Hunke),
Detmold Minden, Vlotho, Weserbergland.
„Glaube“ heißt hier bei Nazi-Ikone Haverbeck:
Adolf Hitler sei „eben nicht vom geglaubten Holocaust oder seiner angeblichen Kriegsbesessenheit zu verstehen, sondern nur von einem göttlichen Auftrag im weltgeschichtlichen Rahmen.“
Sie meint damit „den Auftrag des Ariergotts, die Juden aus Europa zu beseitigen, weil sie das Volk und die Rasse verunreinigen.“ vgl. wiki.
Markus Müller
In dem Alter kann man machen,was man will,da kommt der natürliche Tod sogar schneller als ein vollstreckbares Urteil.Wenn man diese Tatsache nur dazu nutzt um seiner Dummheit freien lauf zu lassen,ist das natürlich schade,aber "wat den een sin Uhlen,is den annern sin Nachtigal."
Thomas Schöffel
[...]
Die Moderation: Der Kommentar wurde gelöscht. Bitte halten Sie sich an die Netiquette. Vielen Dank.
Kaboom
@Thomas Schöffel Es geht hier nicht um Meinung, es geht hier um das Leugnen von Fakten. Und das ist der Kasus Knaxus. Jeder hat das Recht auf einen eigene Meinung, aber NICHT auf eigene Fakten.
2097 (Profil gelöscht)
Gast
"Ich finde, eine Meinung - zu was auch immer - kann nicht vorgeschrieben oder verboten werden, so irrig sie auch sein mag."
Auch nicht bei Volksverhetzung, übler Nachrede oder Verleumdung?
Der Meinungsfreiheit können rechtstaatliche Grenzen gesetzt werden, dagagen hat nicht einmal etwas die AEMR von 1948, ai oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einzuwenden.
Markus Müller
@Thomas Schöffel Die Leugnung von Tatsachen ist jedoch einfach keine Meinung,sondern Sturheit.Und die Verfassung schützt kein Recht auf Sturheit.Des weiteren verstößt das verbreiten dieser "Meinung"gegen das Gesetz,nicht die Meinung selbst.Die kann ihr leider niemand nehmen.