: Sanktionen gegen den Kongo
USA Der Kongress beschließt Strafmaßnahmen, weil Präsident Kabila weiter an der Macht bleiben will. Die Opposition im Kongo kündigt einen Generalstreik für Samstag an
Von Dominic Johnson
Den Gesetzentwurf hatten drei republikanische Kongressabgeordnete im Juni eingebracht; er wurde jetzt unverändert verabschiedet. Es geht darum, dass die zweite und verfassungsgemäß letzte Amtszeit von Kongos Präsident Joseph Kabila am 19. Dezember 2016 endet, er aber mangels rechtzeitiger Neuwahlen im Amt bleiben wird – nach jetzigem Stand bis mindestens 2018, wie Kongos Regierung bei einem „Dialog“ mit ausgewählten Politikern vereinbart hat.
Dagegen hat sich eine breite Protestbewegung gebildet, die auf internationale Unterstützung hofft, um Kabila entweder zum Rücktritt zugunsten eines Interimsstaatschefs zu zwingen oder ihm die internationale Anerkennung ab dem regulären Ende seiner Amtszeit zu entziehen. Mit einem erneuten Generalstreik will die Opposition diesen Forderungen am Samstag Nachdruck verleihen.
Laut dem US-Gesetz sollen gegen „Schlüsselfiguren in der Regierung von Präsident Kabila“ Einreisebeschränkungen und Konteneinfrierungen verhängt werden. Außerdem sollen die USA ihre wirtschaftliche und militärische Zusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit internationaler Finanzorganisationen mit dem Land im Hinblick auf eine Einstellung überprüfen. Zusätzlich fordert das Gesetz die US-Behörden dazu auf, Geldwäsche und „Veruntreuung der Erträge von Korruption durch Schlüsselfiguren im Umfeld von Präsident Kabila“ zu untersuchen und betroffene Länder und Finanzinstitute zu Gegenmaßnahmen zu bewegen.
Die Sanktionen sollen erst aufgehoben werden, „wenn Präsident Kabila unzweideutig und öffentlich erklärt, dass er im Einklang mit der Verfassung nicht an der Macht bleibt, wenn seine Amtszeit am 19. Dezember 2016 endet; wenn er überprüfbare tatsächliche Fortschritte in Richtung zeitgemäßer, freier und fairer landesweiter Wahlen im Einklang mit der Verfassung unternommen hat, und wenn er nachweisbar den nötigen politischen Raum für die Opposition und die Zivilgesellschaft geöffnet hat; oder wenn der Kongo eine freie und faire Präsidentschaftswahl abgehalten hat, wie in der Verfassung vorgesehen, und ein neuer Präsident vereidigt worden ist.“
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