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Umweltschützer verlieren

Elbquerung Bundesgericht weist Klagen gegen die Autobahn A 20 ab. Ob gebaut wird, ist noch offen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Elbtunnel der Autobahn 20 in Niedersachsen abgewiesen. Die Planungen für das Teilstück zwischen Drochtersen bis zur Landesgrenze zu Schleswig-Holstein seien weder formell noch inhaltlich zu beanstanden, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag. Der Umweltschutzbund BUND hatte zahlreiche planerische Mängel, eine fehlende Tunnelsicherheit sowie Eingriffe in den Natur- und Artenschutz gerügt. Ein Windparkbetreiber sah zudem seine Existenz durch den geplanten Autobahnbau gefährdet.

Die Bedenken teilte der 9. Senat nicht. Die Sicherheit des Straßentunnels werde gewährleistet, sagte der vorsitzende Richter Wolfgang Bier. Beim Naturschutz seien den Planern von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr keine Rechtsfehler unterlaufen, auch seien genug Ausgleichsmaßnahmen geplant worden. Dem Windparkbetreiber sei zudem eine Entschädigung zugesprochen worden.

Mit dem Urteil besteht nun auf niedersächsischer Seite Baurecht für die Elbquerung. Das fehlt allerdings in Schleswig-Holstein noch. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den schleswig-holsteinischen Planfeststellungsbeschluss im April für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Behörden dort müssen die Planungen zur Tunnelsicherheit und zur Einhaltung der EU-Wasserschutzrechtes noch überarbeiten. Baubeginn und Fertigstellung des Tunnels sind noch vollkommen offen. (dpa/taz)

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