Während der gesetzlichen Empfangszeit habe ich mit folgenden Männern Geschlechtsverkehr gehabt (Name, Vorname, Geb.-Datum)
1.
2.
3.
„Wenn Sie keine Angaben zum Kindsvater machen können, begründen Sie dies ausführlich. Wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben machen, begehen Sie eine strafbare Handlung.“Ein Formular mit solchen Aufforderungen gab das Job-center im niedersächsischen Stade an eine schwangere Hartz-IV-Antragstellerin zur Ermittlung des Kindesvaters heraus, auf einem Blatt mit dem Titel: „Zusatzfragebogen – ungeborene Kinder – (der Kindesvater ist unbekannt)“. Das Amt hat sich nun entschuldigt.