Fahrrinnenausbau für Bremer Häfen gebremst: Die Weser bleibt flach
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Pläne für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Eine Chance haben die Baggerfreunde aber noch – in ein paar Jahren.
HAMBURG taz | Die geplante Vertiefung der Weser wird sich um mehrere Jahre verzögern. Das ist die Konsequenz aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach ist der entsprechende Planfeststellungsbeschluss „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, befand der 7. Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Zugleich wurde der Beschluss aber nicht aufgehoben, denn die festgestellten Mängel könnten „durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden“. Das aber wird Jahre dauern – und noch unbekannte Auswirkungen auf die gleichfalls beklagten Pläne für eine Elbvertiefung haben.
Das Leipziger Bundesgericht kritisierte im Verfahren über die Weser vor allem einen planerischen Fehler: Die zuständigen Behörden Bremens, Niedersachsens und des Bundes hätten die Vertiefung von Außen- und Unterweser in drei Abschnitte teilen und jeweils einzeln die Auswirkungen auf die Umwelt untersuchen müssen. Es handele sich „um drei selbstständige Vorhaben“, weil mit ihnen „verschiedene Ziele verfolgt“ würden und sie „unabhängig voneinander verwirklicht werden können“, urteilte das Gericht.
Mit der Weservertiefung sollen die Häfen in Bremerhaven, Brake und Bremen für größere Schiffe mit mehr Tiefgang besser erreichbar werden (siehe Kasten). Gegen die Pläne hatte die Umweltschutzorganisation BUND geklagt. Sie befürchtet schwere Schäden für die Flusslandschaft, unter anderem eine Versalzung der Marschwiesen.
Über die Klage war in Leipzig erstmals 2013 verhandelt worden. Die Richter setzten damals das Verfahren aus und legten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Fragenkatalog vor mit der Bitte, das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu präzisieren. Das Gleiche taten sie für die parallel verhandelte Elbvertiefung.
Die Vertiefungen von Weser und Elbe sollen die Erreichbarkeit von vier Häfen für Großcontainerschiffe sichern.
Außenweser: Sie soll auf 65 Kilometern Länge so ausgebaggert werden, dass Schiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Metern tideunabhängig Bremerhaven anlaufen können.
Unterweser: Sie soll auf 57 Kilometern Länge in zwei Schritten so vertieft werden, dass der niedersächsische Hafen Brake von Schiffen mit 12,8 Metern Tiefgang und Bremen von Schiffen mit 11,1 Metern Tiefgang tideabhängig zu erreichen sind.
Unterelbe: Sie soll auf 120 Kilometern Länge so vertieft werden, dass der Hamburger Hafen von Schiffen mit einem Tiefgang von 13,5 Metern tideunabhängig angelaufen werden kann.
Der EuGH urteilte im Juli 2015, der Gewässerschutz sei bei jedem Einzelprojekt verbindlich. Ausnahmen „im übergeordneten öffentlichen Interesse“ seien nur möglich, wenn „alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um negative Auswirkungen zu mindern“. Die Verschlechterung auch nur einer von mehreren biologischen Qualitätskomponenten, nach denen Gewässer in Güteklassen eingeteilt werden, führe zur Unzulässigkeit der gesamten Maßnahme – es sei denn, sie werde so wirksam ausgeglichen, dass insgesamt eine ökologische Verbesserung erreicht wird.
Die für die Weservertiefung durchgeführte wasserrechtliche Prüfung genüge den Vorgaben des EuGH allein schon deshalb nicht, weil sie die drei Projekte nicht unabhängig voneinander untersucht und bewertet habe, befand nun das Bundesverwaltungsgericht. Jedes der drei Vorhaben müsse einzeln auf seine Umweltauswirkungen hin untersucht werden. Erst wenn dies in einem „ergänzenden Verfahren“ geschehen sei, werde das Gericht die Unterlagen inhaltlich prüfen.
Über die Pläne zur Elbvertiefung will das Bundesverwaltungsgericht vom 19. bis 21. Dezember verhandeln. Hier ist es unstrittig, dass es sich nur um ein gesamtes Vorhaben handelt. Deshalb dürften die Pläne an den drei vorweihnachtlichen Tagen in Leipzig auf der Basis des EuGH-Urteils inhaltlich geprüft werden. Mit der Konsequenz, dass es die Bescherung an der Elbe früher geben dürfte als an der Weser – so oder so.
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