Der Bremer Wirtschaftsverband Weser will, dass der Fluss noch tiefer und breiter wird. Im „Unterweser-Dialog“ mit Anrainern trifft das auf Widerstand.
Im Seehafen Brake beginnt ein „Dialog zur Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord)“. Kritiker*innen bezweifeln, dass das Ergebnis noch offen ist.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Bremen plant erneut, die Weser auszubuddeln. Die Grundlage ist ein umstrittenes Gesetz des Verkehrsministers.
Die SPD in Bremen begrüßt einen Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums zur Beschleunigung von Großprojekten. Die Grünen sehen darin einen „Skandal“.
Die Umweltverbände können die Elbvertiefung zwar nicht mehr verhindern, aber sie haben wegweisende Klarstellungen im europäischen Umweltrecht erfochten.
Nur Außen- und Teile der Unterweser sollen ausgebaggert werden – der Flussabschnitt bis Bremen wird nicht vor 2030 vertieft.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Pläne für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Eine Chance haben die Baggerfreunde aber noch – in ein paar Jahren.
Die Nationale Maritime Konferenz droht im Kleinklein zu versinken. Eine maritime Strategie für Deutschlands Häfen ist noch nicht in Sicht
SPD und Grüne haben die neue Bremer Regierungsvereinbarung unterzeichnet – die Parteien regieren zum dritten Mal in Folge.
Im Bremer Koalitionsvertrag bleiben strittige Punkte offen. Das birgt das Risiko, dass Rot-Grün zerbricht – und Chancen für die Stadtgesellschaft.
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil den Gewässerschutz gestärkt, ein Rückschlag für die Vertiefung von Weser und Elbe.
Mit einem neuen Bewirtschaftungsplan will der Bremer Senat den Naturraum Weser schützen. Dafür müsse er auch auf die Weservertiefung verzichten, fordert der BUND.
Die weltgrößte Containerreederei Maersk verdient gut, die Reederei Hapag-Lloyd schwächelt. Der Jade-Weser-Port könnte der Gewinner sein.
Der Europäische Gerichtshof signalisiert grünes Licht für die Vertiefung von Weser und Elbe für Riesen-Containerfrachter.
Die Weser darf bis auf weiteres nicht ausgebaggert werden, verfügt das Bundesverwaltungsgericht. Zunächst soll der Europäische Gerichtshof das EU-Naturschutzrecht verbindlich auslegen. Das kann Jahre dauern. Auch geplante Elbvertiefung unsicher.