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Linksfraktion klagt gegen Ceta

Freihandelsabkommen Bereits die vierte Klage gegen umstrittenen Vertrag zwischen EU und Kanada

BERLIN afp/taz | Die Linksfraktion im Bundestag hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das umstrittene Freihandelsabkommen Ceta eingelegt. Das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada verletze unter anderem das Demokratieprinzip, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Klaus Ernst am Montag.

Die Linkspartei schlage den Klageweg ein, da Ceta gegen das Grundgesetz, gegen Europarecht und gegen Rechte des Deutschen Bundestages verstoße, erklärte Ernst. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der mittlerweile vierten Klage in Karlsruhe. An einer dieser Klagen beteiligen sich bislang über 40.000 Bürger.

Hauptangriffspunkte der Linkspartei-Klage sind nach Auskunft von Ernst die Investitionsgerichtsbarkeit, die Regulierungsausschüsse ohne parlamentarische Rückbindung, die eklatante Einschränkung demokratischer Gestaltungsmacht sowie mangelnder Schutz der Menschenrechte.

„Ich hoffe sehr, dass Ceta spätestens auf diesem Weg scheitert“, sagte Ernst. „Noch mehr Demokratieabbau können wir uns nicht leisten.“

Die Verhandlungen zu Ceta sind zwischen der Europäischen Union und Kanada bereits abgeschlossen. Laut EU-Kommission sieht das Abkommen die Abschaffung von 99 Prozent aller Zölle vor.

Ceta ist nicht nur in Deutschland hochumstritten. Beklagt werden unter anderem die intransparenten Verhandlungen und mangelnde Beteiligung der Bürger. Die EU-Kommission hatte Anfang Juli entschieden, dass der Bundestag und die anderen nationale Parlamente doch ein Mitentscheidungsrecht erhalten. Das Ceta-Abkommen soll zunächst aber vom Rat der 28 EU-Staaten mehrheitlich gebilligt und im Oktober bei einem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. Nach der Ratifizierung durch das Europaparlament könnte es vorläufig in Kraft treten. Doch auch dagegen gibt es bereits Proteste.

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