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Leichen scheitern vor Gericht

Das umstrittene „Menschen Museum“ des Leichenplastinators Gunther von Hagens am Alexan­der­platz steht vor dem Aus. Das Bundesverwaltungsgericht verwarf eine Beschwerde der Museumbetreiber – diese hatte sich gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil in zweiter Instanz gerichtet –, wie das Gericht in Leipzig am Freitag mitteilte (BVerwG 1 B 39.16 vom 6. Juli 2016).

Eine Sprecherin der Museumsbetreiber sagte am Freitag, derzeit werde geprüft, „was der nächste Schritt ist“. Ziel sei es, das Museum weiter offen zu halten. In dem Rechtsstreit steht den Museumsbetreibern noch eine Verfassungsklage offen.

Mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom Dezember 2015 rechtskräftig. Die Richter hatten in zweiter Instanz festgestellt, dass das im Februar 2015 eröffnete „Menschen Museum“ eine Genehmigung benötigt, die der Bezirk Mitte aber bislang verweigert. Der Museumsbetrieb durfte bis zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes aufrechterhalten werden. Nach dem OVG-Urteil sind die in dem „Menschen Museum“ gezeigten Plastinate Leichen und unterliegen damit dem gesetzlich geregelten Ausstellungsverbot.(epd)

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