Präsidentschaftswahl in Kongo: Hauptgegner ausgeschaltet

Ein Gericht verurteilte den Oppositionsführer in einem windigen Verfahren zu einer Haftstrafe. Damit kann er nicht mehr zur Wahl antreten.

Moise Katumbi lehnt lässig in einem Ledersessel mit royalen Holzornamenten

Ziemlich präsidiale Haltung – aber aus dem Amt wird wohl nichts Foto: reuters

LONDON taz | Der wichtigste Oppositionsführer der Demokratischen Republik Kongo wird nicht wie geplant zu Präsidentschaftswahlen antreten können. Moise Katumbi, langjähriger Gouverneur von Kongos reichster Provinz Katanga und seit einigen Monaten Präsidentschaftskandidat des wichtigsten Bündnisses kongolesischer Oppositionsparteien für die theoretisch Ende 2016 anstehenden Wahlen, wurde am späten Mittwoch von einem Gericht zu drei Jahren Haft sowie einer Million US-Dollar Geldstrafe verurteilt.

Das Urteil gegen ihn fiel in seiner Abwesenheit in Lubumbashi, wo Katumbi bis vor einem Jahr als Katangas Provinzgouverneur amtiert hatte. Als verurteilter Straftäter kann Katumbi für kein politisches Amt kandidieren, und sollte er je von seinem derzeitigen Europa-Aufenthalt in die Heimat zurückkehren, würde er verhaftet werden.

Seit der im Volk beliebte Katumbi zum Hauptgegner des kongolesischen Präsidenten Joseph Kabila avanciert ist, geht Kongos Staat brachial gegen ihn vor. Er wurde mit Verfahren wegen Gefährdung der Staatssicherheit überzogen, mehrere seine Mitarbeiter wurden festgenommen und er wurde mehrfach von der Generalstaatsanwaltschaft in Lubumbashi vorgeladen, was zu Tränengas- und Schlagstockeinsätzen der Polizei gegen seine protestierenden Anhänger führte. Bei der letzten dieser Vorladungen wurde Katumbi selbst so schwer verletzt, dass er am 20. Mai zur medizinischen Behandlung nach Südafrika ausreiste. Er befindet sich heute in Europa.

Verurteilt wurde Katumbi jetzt nicht wegen dieser Vorwürfe, sondern weil er im Jahr 1998 ein Gebäude in Lubumbashi verkauft haben soll, das ihm nicht gehörte. Es ist eine kuriose Affäre. Der Kläger ist der griechische Geschäftsmann Alexander Stoupis. Dessen seit Kolonialzeiten im Kongo ansässige Familie verlor 1976 ihre Immobilien im Land im Rahmen der Verstaatlichung früherer kolonialer Besitztümer durch die damalige Mobutu-Diktatur. Einer der Nutznießer damals war ein Verwandter Katumbis, der ein Gebäude in Lubumbashi zugesprochen bekam. Dieses Gebäude, so die Klage, soll Katumbi im Jahr 1998 – mitten in den Wirren der Kongokriege – weiterverkauft haben.

Katumbis Anwälte sagen, der Angeklagte sei damals gar nicht im Land gewesen und außerdem habe Stoupis das Gebäude damals nicht mehr gehört; sie haben ihrerseits Klage eingereicht. Ungeachtet dessen brauchte das Gericht jetzt nur zwei Tage, um ein Urteil von erheblicher politischer Tragweite zu fällen. Kongos Opposition sagt, Kongos Präsidentschaft habe den Griechen Stoupis zu seiner Klage angestiftet, die erst am 10. Juni erhoben wurde, und zahle seine Kosten.

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