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Ja zum „Nein heißt Nein“

SEXUALSTRAFRECHTNeue Gesetze im Bundestag

KARLSRUHE taz | Noch in dieser Woche wird der Bundestag ein neues Sexualstrafrecht beschließen. Am Mittwoch wird es im Rechtsausschuss beraten und am Donnerstag im Bundestag abgestimmt. Künftig soll im Sexualstrafrecht das Prinzip „Nein heißt Nein“ gelten. Damit wird eine alte Forderung der Frauenbewegung erfüllt. Wegen eines „sexuellen Übergriffs“ macht sich dann strafbar, „wer gegen den erkennbaren Willen“ eines anderen sexuelle Handlungen vornimmt. Außerdem wird mit dem neuen Delikt „sexuelle Belästigung“ das „Grapschen“ strafbar. Nach den Silvester­übergriffen von Köln hatte eine Gruppe von Abgeordneten einen Änderungsantrag erarbeitet, der weiter geht als ursprünglich geplant und nun beschlossen wird. Das neue ­Sexualstrafrecht soll auch für Ausweisungen Folgen haben. Wer wegen „sexuellen Übergriffs“ zu einer Strafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, dürfte in der Regel sein Aufenthaltsrecht verlieren. CHR

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