: Autobahngesellschaft um jeden Preis
ÖPP Die Große Koalition will die Verkehrsadern ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung privatisieren
Unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesfinanzministeriums soll das Grundgesetz geändert werden, um die Bundesfernstraßengesellschaft (BFG) zu gründen. Dies ist nötig, damit die bisherige Zuständigkeit der Länder für die Verwaltung der Bundesfernstraßen an den Bund übertragen werden kann. Dafür wird offenbar vorab auf eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit verzichtet. So hat das Verkehrsministerium bereits einen „Formulierungsvorschlag für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes erstellt“, wie es in der Antwort heißt. Das Vorhaben befinde sich in der „hausinternen Abstimmung“ mit dem Innenministerium, „damit dort der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes erstellt und förmlich ressortabgestimmt werden kann“.
Erst im zweiten Schritt, also nach der weitreichenden Änderung des Grundgesetzes, werde die Wirtschaftlichkeit geprüft. Laut Spiegel soll Paragraf 90 so geändert werden: „Aufgaben der Planung des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen können durch Bundesgesetz einer Gesellschaft in privatrechtlicher Form übertragen werden.“ Dem Vorhaben müssen die Länder zustimmen. Mit den Ministerpräsidenten arbeitet die Regierung an einem Deal im Rahmen des Länderfinanzausgleichs. Geld gegen Zustimmung.
Der Bundesrechnungshof ist seit 2015 mit der Sache befasst. Seine Berichte zur Privatisierungen der Bundesfernstraßen fielen kritisch aus. Nach taz-Informationen tun sich die Prüfer schwer damit, in welcher Form sie über die neue Gesellschaft berichten sollen. Die Bundesregierung arbeitet seit etwa zwei Jahren an dem Vorhaben. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte die „Fratzscher-Kommission“ initiiert, die Vorschläge erarbeitete. Gabriel sagte, er wolle den „Lebensversicherungskonzernen attraktive Angebote machen, sich an der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur zu beteiligen“. Kritisiert wurde die Kommission von DIW-Chef Marcel Fratzscher, weil in ihr neben Gewerkschaften vor allem Banken und Versicherungskonzerne vertreten waren. 2014 hockten diese auf einem Anlagevermögen von 1,4 Billionen Euro. Kai Schlieter
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