ARD-Journalist in Istanbul: Türkei verweigert die Einreise
Der Korrespondent Volker Schwenck war auf dem Weg zur türkisch-syrischen Grenze. Derzeit wird er am Flughafen festgehalten.
BERLIN afp | Die Türkei hat dem ARD-Korrespondenten Volker Schwenck am Dienstag die Einreise verweigert. Der Fernsehreporter sei am Flughafen Istanbul festgesetzt worden, teilte sein Sender, der Südwestrundfunk (SWR), in Stuttgart mit. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) reagierte empört auf das Vorgehen der türkischen Behörden und verlangte die sofortige Freilassung Schwencks. Auch das Auswärtige Amt schaltete sich in den Fall ein.
Gründe für die Festsetzung seien Schwenck zunächst nicht genannt worden, erklärte der SWR. Ihm sei lediglich mitgeteilt worden, dass es einen Vermerk zu seinem Namen gebe. Schwenck sei in einen Abschieberaum des Flughafens gebracht worden.
Dem SWR zufolge war Schwenck aus dem ARD-Büro Kairo gekommen und wollte über Istanbul an die türkisch-syrische Grenze weiterreisen, um dort mit Flüchtlingen aus Syrien zu sprechen. Schwenck leitet laut ARD seit mehreren Jahren deren Studio in Kairo. Von dort berichtet er über den gesamten Nahen Osten, auch über Syrien. Bereits mehrfach war er demnach in dem Bürgerkriegsland und dem Grenzgebiet zur Türkei für Dreharbeiten unterwegs.
Das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in der Türkei bemühten sich um einen Klärung des Falls. „Unsere Kollegen in Ankara und Istanbul stehen in Kontakt mit den zuständigen türkischen Stellen und dem Betroffenen“, erklärte das Außenamt via Twitter.
„Reine Schikane“
Der DJV verlangte die sofortige Freilassung des ARD-Korrespondenten. „Das Vorgehen der Behörden gegen Schwenck ist reine Schikane, die durch nichts zu rechtfertigen ist“, erklärte der DJV-Vorsitzende Frank Überall. Überall gab Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Mitschuld an dem Vorfall. Jetzt räche sich ihr Entgegenkommen im Fall Jan Böhmermann, sagte der DJV-Chef.
Der ZDF-Moderator hatte den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan in einer Satire angegriffen. Ankara verlangte daraufhin eine Strafverfolgung Böhmermanns wegen Beleidigung eines ausländischen Staatschefs. Gegen den Widerstand des Koalitionspartners SPD erteilte Merkel die dazu nötige Ermächtigung.
Erst im vergangenen Monat hatte das Verhalten türkischer Behörden gegenüber einem deutschen Korrespondenten für Schlagzeilen gesorgt: Spiegel Online musste seinen langjährigen Istanbul-Korrespondenten Hasnain Kazim aus dem Land abziehen, weil die dortigen Behörden seine Presse-Akkreditierung nicht verlängern wollten. Deutsche Journalistenverbände werteten dies als Angriff auf die Pressefreiheit.
Leser*innenkommentare
Nifty_Monkey
Gerade bei Meldungen wie diesen wünsche ich mir den Yücel zurück zur Taz. Dann müsste ich mir nicht so schmutzig und benutzt vorkommen, heimlich bei der Welt seine Beiträge zu lesen.
lions
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lions
@lions Wieso, ist der Erdogan asexuell oder sagt man "ficken" nicht ?
Kathi
Moderator
@lions Noch ist Paragraf 103 nicht abgeschafft. Grüße aus der taz-Zensurbehörde
lions
War keine Beleidigung. Macht doch fast jeder (Erwachsene). Oder kommt hier so was wie übersteigerte Selbstzensur auf ?
Wäre denn kopulieren gegangen ?
Nifty_Monkey
@lions Für diesen herzhaften Lacher darfst Du Dir mein "Gefällt mir" sonstwohin stecken!
Sikasuu
Tja Ms. Merkel, ihr Einsatz!
Auch im Ausland haben deutsche Staatsbürger, selbst wenn sie "nur" Jounalisten sind, Anspruch auf die Unterstützung der Bundesregierung!
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Das mal zu Chef-Inen-Sache machen. Wo bleibt da die Richtlinienkompetenz?
Zug um Zuǵ! Erdoghan hat ein absolutes RECHT seine Ehre (was immer das auch ist) vor deutschen Gerichten gegen "Beleidigung" zu verteidigen.
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Im Gegenzug ist es nur üblich, freie unzensierte Journalismus bei seiner Arbeit nicht zu behindern.
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Was in Nord-Korea vielleicht noch akzeptabel wäre, ist in Istambul (Kostantinopel & Sultan ist doch Geschichte) ein absolutes NO-GO!
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Brummt
Sikasuu