: Hohe Haftstrafen für Angreifer
Brand-Anschlag
Am Ende der Verhandlung vor dem Landgericht Hannover tat sich das Trio nur selbst leid. Dennis L. und Sascha D. starrten vor sich hin. Saskia B. kämpfte mit den Tränen. Am Donnerstag wurden die drei wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch sagte in seiner Urteilsbegründung, das Trio habe bei dem Brandanschlag auf ein überwiegend von Flüchtlingen bewohntes Gebäude im niedersächsischen Salzhemmendorf den Tod von Menschen in Kauf genommen. Mehr noch: Er betonte, dass sie aus nationalsozialistischer und rassistischer Überzeugung gehandelt haben. „Nur aus diesem Denken lässt sich die Tat verstehen“, sagte Rosenbusch und verurteilte L. zu acht Jahren, D. zu sieben Jahren sowie B. zu vier Jahren und sechs Monaten Haft.
Die Verteidigung hatte im Verfahren versucht, die politische Gesinnung ihrer Mandaten herunterzuspielen. Rosenbusch wurde in seiner Urteilsbegründung aber immer wieder äußerst deutlich: L. und D. seien seit 2010 freundschaftlich verbunden, teilten die politische Orientierung, hätten sich dem nationalsozialistischen Gedankengut verschrieben und hörten entsprechende Musik.
In der Nacht zum 28. August 2015 hing das Trio zusammen ab. Der 31-jährige L. und der 24-jährige D. betranken sich, hetzten über „Neger“ und suchten im Internet nach einer Bauanleitung für einen Molotowcocktail. Die 24-jährige B. fuhr die beiden Männer dann zur Unterkunft, wo L. den Brandsatz in eine Erdgeschosswohnung warf.
D. kannte die Räumlichkeiten und empfahl seinem Freund, das gefährliche Gemisch aus Benzin, Heizöl und Sägespänen durchs rechte Fenster zu werfen, weil hinter dem linken ein Badezimmer sei. Der Molotowcocktail landete im Kinderzimmer einer Mutter aus Simbabwe. Nur durch Zufall wurde der elfjährige Sohn nicht verletzt, weil er in dieser Nacht ausnahmsweise im Zimmer seiner Mutter schlief. Ein Mal im Monat dürfe er das, sagte die Mutter, immer noch sichtlich erschüttert von dem Angriff, vor Gericht aus. Ihr Mann war in Simbabwe ermordet worden und nun wurde sie in Deutschland durch den Angriff der drei Rechtsradikalen erneut traumatisiert.
Die Aussage der Mutter hatte auch Rosenbusch bewegt. „Das, was Sie gemacht haben, ist wie das, was die SA-Leute im November 1938 gemacht haben“, sagte er und bezog sich auf die Pogromnacht der Nazis.
In der Nacht zum 28. August nun riefen Anwohner rasch die Feuerwehr –nur deswegen konnten alle 37 Hausbewohner unverletzt gerettet werden. Der Anwalt von L. will eine Revision prüfen: Er glaubt, das Gericht wollte mit den Strafen ein abschreckendes Urteil fällen. AS
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