: Kein Zwangs-Sex mit Tieren
gericht Tierschutz vor Selbstbestimmung
Konkret geht es um eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2012. Seitdem drohen Bußgelder bis 25.000 Euro, wenn jemand ein Tier für sexuelle Handlungen „nutzt“ und es dadurch „zu artwidrigem Verhalten zwingt“.
Das Verfassungsgericht sah darin keine Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung. Dieses könne im Interesse des Tierschutzes eingeschränkt werden.
Die Regelung sei verhältnismäßig, auch weil es nur um eine Ordnungswidrigkeit geht. Die Regelung sei zudem bestimmt genug. Jedenfalls sei es nur verboten, das Tier zu etwas zu „zwingen“. Erforderlich sei dabei, so die Richter, körperliche Gewalt oder Ähnliches.
Bis 2012 war Sex mit Tieren nur verboten, wenn er zu erheblichen Verletzungen des Tieres führt. Az.: 1 BvR 1864/14*a
Christian Rath
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