Mehr Geld für sozialen Wohnungsbau: SPD spendabel – CDU nicht so sehr
Die Länder sind für den Wohnungsbau zuständig. Angesichts der Flüchtlingskrise stellt der Bund aber Zusatzmilliarden bereit. Über die Höhe wird gestritten.
Die SPD-Politikerin will so zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum schaffen. Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) reagierte zurückhaltend. Die Forderungen von Hendricks nach zusätzlichen Bundesmitteln seien ihm in der Form nicht bekannt, sagte er mehrere Stunden nach der morgendlichen Sitzung des Kabinetts. Abstimmungsprobleme gebe es aber nicht, betonte Altmaier, der auch Flüchtlingskoordinator der Regierung ist.
Der Bund hat die Mittel für den sozialen Wohnungsbau für die Jahre 2016 bis 2019 bereits um jährlich jeweils 500 Millionen Euro aufgestockt und damit in diesen Jahren fast verdoppelt.
Um angesichts der Flüchtlingszuwanderung die hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnungsbau zu decken, sind auch steuerliche Anreize für Privatinvestoren im sozialen Wohnungsbau geplant. Bund und Länder haben sich aber noch nicht endgültig geeinigt – auch wegen der Mindereinnahmen in den Länderkassen.
350.000 neue Wohnungen jedes Jahr
Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Eckhardt Rehberg (CDU), sagte: “Die SPD-Forderung nach zusätzlichen Milliarden für den sozialen Wohnungsbau lehne ich ab.“ Obwohl es sich um eine Länderaufgabe handele, habe der Bund die Mittel von 2016 bis 2019 auf jährlich gut eine Milliarde Euro verdoppelt: “Es gibt derzeit keinen Grund, von den entsprechenden Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vom September 2015 abzuweichen.“
Die Bundesregierung schätzt, dass jedes Jahr 350.000 neue Wohnungen benötigt werden. Hendricks will vermeiden, dass sich in Deutschland Ghettos bilden, in denen vor allem Flüchtlinge leben. Auch soll kein sozialer Sprengstoff durch die Konkurrenz von Deutschen und Zuwanderern auf dem Wohnungsmarkt entstehen.
Die Ministerin sprach sich für eine bundesweite Vereinheitlichung der Bauordnungen aus. Für den Bau von Flüchtlingsunterkünften hatte Hendricks bereits 2014 und 2015 einige Vorschriften des Bauplanungsrechts vorübergehend außer Kraft gesetzt. Gemeinsam mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will sie auch steuerliche Anreize für Privatinvestoren schaffen.
Geplant ist eine Sonderabschreibung für drei Jahre, die es aber nur in Vierteln geben soll, wo es zu wenige bezahlbare Wohnungen gibt. Altmaier sprach von schwierigen Gesprächen mit den Ländern, da diese unterschiedliche Vorstellungen hätten. Er hoffe aber auf eine Lösung „in absehbarer Zeit“. Der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, kritisierte dies als „Flirt mit Immobilieninvestoren“. Besser wäre es, Bundesmittel für den öffentlichen kommunalen Wohnungsbau zu verwenden.
Eigenregie der Länder
Vor allem in der SPD wird darüber diskutiert, ob der Bund wieder die Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau übernehmen sollte. Seit der Föderalismusreform kümmern sich die Länder in Eigenregie darum und erhalten dafür Geld vom Bund. Es steht den Ländern frei, diese Finanzmittel auch für andere Zwecke zu verwenden.
Die Länder hatten im Herbst 2015, nachdem der Bund die Mittel von 518 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht hatte, zugesagt, dieses Geld ausschließlich für Sozialwohnungen zu verwenden. Rechtlich bindend ist dies allerdings nicht.
Beim Bau von Wohnungen und Erstunterkünften für Flüchtlinge können Kommunen weiterhin zinslose Kredite der Staatsbank KfW nutzen. Die im September 2015 gestartete und stark nachgefragte Sonderförderung werde letztmalig um 500 Millionen auf nun 1,5 Milliarden Euro aufgestockt, teilte die KfW mit. Damit könnten Erstunterkünfte für bis zu 150 000 Menschen geschaffen werden. Die KfW stelle für den sozialen Wohnungsbau zudem bis zu zwei Milliarden Euro bereit.
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