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Yasminelle wird begutachtet

AntiBabyPille Gericht will Sachverständige zu Gesundheitsgefahren hören

WALDSHUT-TIENGEN taz | Im Prozess um die Folgeschäden durch die Einnahme der Antibabypille Yasminelle rücken nun Gutachter ins Zentrum des Geschehens. Eine 31 Jahre alte Frau aus Kehl verlangt vom Bayer-Konzern Entschädigung und Schmerzensgeld, nachdem sie 2009 eine Thrombose und eine beidseitige Lungenembolie erlitten hat. Sie führt die Erkrankung auf die Anwendung der Pille zurück. Die Einschaltung der Gutachter nannte die Klägerin Felicitas Rohrer ein positives Signal.

Zu Beginn des ersten Prozesstages vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen verpflichtete sich Bayer am Donnerstag, bei Bedarf einem Gutachter sämtliche Unterlagen aus dem Haus zur Verfügung zu stellen, die das Gericht anfordert. Bisher hatte die Klägerin nur Einblick in Teile der Studien und Auswertungen. Daher ist unklar, ab wann das Unternehmen von dem erhöhten Thrombose­risiko wusste und wie es die Warnungen bewertete. Bisher hatte Bayer mitgeteilt, man werde die Informationen liefern, gewährte aber nur Einblick in einen Teil der Studien.

Zugleich verlangte Bayer Einblick in alle Krankenunterlagen der Frau. Bayer vermutet, es gebe andere Ursachen für die Erkrankung und die schweren Folgen für die junge Frau, die bis heute unter verschiedenen Beeinträchtigungen leidet. Das Gericht will nun einen medizinischen Sachverständigen dazu hören. Zudem soll ein Pharmakologe die Bayer-Studien sowie die sonstigen Veröffentlichungen zu den Risiken der neuen Pillen-Generation bewerten, speziell zur Wirkung des Wirkstoffs Drospirenon. Die Erstellung der Gutachten wird nach Einschätzung des Klägerinnen-Anwalts mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.

Franz Schmider

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